Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)
Thüringen fördert mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Projekte zur Steigerung fachlicher, unternehmerischer und persönlicher Kompetenzen von Betriebsinhaber:innen und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Förderbereiche: Berufsbildung, Demonstrationen und Betriebsaustausch. Anträge vor Maßnahmebeginn beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen. Fristen jeweils 30.09., 31.01. und 31.05.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Wissenstransfers und von Informationsmaßnahmen zur Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhaber:innen und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern, Innovationen zu verbreiten und die Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Lehr- und Lernmaterial
- Mieten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verpflegungskosten
- Umlagen U1/U2/U3
- Teilnehmerkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Organisation und Durchführung von Bildungsvorhaben oder Informationsveranstaltungen
- Vorhaben in Thüringen durchzuführen
- Ausreichend qualifiziertes Personal nachzuweisen
- Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Teilnehmerlisten
- Nachweis Eignung Personal
- Qualitätszertifikat
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Bildungsvorhabens
- Kompetenzsteigerung der Teilnehmenden
- Relevanz für Zielgruppe
- Regionaler Bezug zu Thüringen
Beschreibung
Das ELER-geförderte Programm zielt darauf ab, fachliche, unternehmerische und persönliche Kompetenzen von Betriebsinhaber:innen, Beschäftigten und Auszubildenden in der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig zu stärken. Gefördert werden berufliche Weiterbildungskurse, Workshops und Befähigungsnachweise, Demonstrationsvorführungen innovativer Technologien, Informationsmaßnahmen zu Berufen in der Agrarbranche sowie Betriebsaustausche und -besuche mit „Best-practice“-Schwerpunkt. Antragstellende Bildungseinrichtungen müssen ihre Eignung und Fachqualifikation nachweisen; Qualitätszertifikate können den Nachweis erleichtern. Die Maßnahme umfasst drei Förderschwerpunkte: BEQ (Berufsbildung und Qualifikationserwerb), DEIN (Demonstration und Information) sowie BBM (Betriebsaustausch und -besuche). Anträge sind jeweils bis 30. September, 31. Januar und 31. Mai vor Maßnahmebeginn beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Die Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung starten und sind auf eine maximale Projektdauer von sechs Monaten begrenzt.
Als nicht zurückzuzahlender Zuschuss deckt das Programm 70 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben ab – je nach Maßnahmekategorie. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Reisekosten sowie Lehr-, Lernmaterial, Raum- und Geräteanmietung bis zu festgelegten Höchstbeträgen; Investitionsausgaben in Demonstrationsvorführungen werden bis zu 100 000 EUR gefördert. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt acht Personen; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Ziel ist die Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu steigern, Innovations- und Wissenstransfer zu beschleunigen und damit insgesamt die wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen zu fördern.
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