Wochengeld aus der Krankenversicherung
Versicherungsmäßig anspruchsberechtigte Frauen erhalten vor und nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld zur Sicherung ihres Einkommens, auch bei Gefährdung von Mutter oder Kind.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung des Einkommens und Gesundheitsschutzes für werdende und frisch entbundene Mütter durch Zahlung eines Wochengeldes.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussichtliche Geburt eines Kindes
- Fachärztliches arbeitsinspektions- oder amtsärztliches Zeugnis bei Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind
- Anspruchsberechtigung als unselbstständig erwerbstätige Frau
- Anspruchsberechtigung als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin mit freiwilliger Selbstversicherung
- Anspruchsberechtigung als voll versicherte freie Dienstnehmerin
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Beschreibung
Wochengeld aus der Krankenversicherung sichert in Wien das Einkommen werdender und frisch entbundener Mütter. Versicherungsrechtlich Anspruchsberechtigte erhalten vor und nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld, das den durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten Monate zugrunde legt und um Sonderzahlungen bereinigt ist. Im Normalfall erstreckt sich der Leistungszeitraum auf acht Wochen vor dem Geburtstermin, den Tag der Entbindung sowie acht Wochen danach – bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt durch zwölf Wochen. Darüber hinaus wird das Wochengeld zeitlich verlängert, wenn ein fachärztliches, arbeitsinspektorisches oder amtsärztliches Zeugnis eine Gefährdung von Mutter oder Kind belegt.
Förderberechtigt sind unselbstständig Erwerbstätige, geringfügig Beschäftigte mit freiwilliger Selbstversicherung, voll versicherte freie Dienstnehmer:innen sowie in bestimmten Fällen Gewerbetreibende und Bäuerinnen. Voraussetzung ist die erwartete Geburt eines Kindes beziehungsweise ein entsprechender Nachweis bei gesundheitlicher Gefährdung. Anträge können fortlaufend gestellt werden, da keine Fristbegrenzung besteht. Ziel dieser Förderung ist der Erhalt des Lebensunterhalts und der Gesundheitsschutz der Mütter während der sensiblen Phase rund um die Entbindung. Trägerin der Leistung ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II. Damit leistet diese Zuschussförderung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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