Zuschuss

Wohnassistenz

Wohnassistenz bietet mobile Betreuungs- und Unterstützungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben oder den Weg dorthin suchen.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Wohnassistenz unterstützt Menschen mit intellektueller, körperlicher, Sinnes- und mehrfacher Behinderung bei der Herausbildung und Erhaltung ihrer Wohnfähigkeit. Ziel ist die Förderung von Selbstständigkeit, Persönlichkeitsentwicklung und Eigenverantwortung, die Minimierung von Fremdunterstützung sowie Hilfe zur Selbsthilfe und das Erlangen von Kenntnissen über Rechte und Pflichten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Gültiger Bescheid für Wohnassistenz
  • Freiwillige Entscheidung für assistiertes Wohnen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit WohnassistentInnen
  • Ausreichende Kenntnisse im lebenspraktischen Bereich
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Die Wohnassistenz in der Steiermark fördert mobile Betreuungs- und Unterstützungsdienstleistungen für erwachsene Menschen mit intellektueller, körperlicher, Sinnes- oder mehrfacher Behinderung, die bereits in einer eigenen Wohnung leben oder den Weg dorthin suchen. Als Zuschussprogramm für gemeinnützige Organisationen sichert es die Begleitung durch qualifizierte Wohnassistent:innen in allen Belangen der Wohnfähigkeit. Ziel ist die Stärkung von Selbstständigkeit, Persönlichkeitsentwicklung und Eigenverantwortung, verbunden mit einer Reduktion der Abhängigkeit von externer Hilfe. Gleichzeitig werden Kenntnisse über Rechte und Pflichten vermittelt, um assistiertes Wohnen nachhaltig zu gestalten und Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines schriftlichen Leistungsvertrags mit der Steiermärkischen Landesregierung; der Fördergeber ist die Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration.

Das Förderangebot richtet sich ausschließlich an Bescheid-trächtige private Einrichtungen der Behindertenhilfe mit gültigem Leistungsbescheid und schriftlichem Vertrag. Voraussetzung für die Unterstützung ist die freiwillige Entscheidung für assistiertes Wohnen, eine kooperative Zusammenarbeit mit den Wohnassistent:innen sowie ausreichende lebenspraktische Kenntnisse und die Fähigkeit, im Bedarfsfall selbst erforderliche Hilfen zu organisieren. Anträge können fortlaufend ohne feste Frist eingereicht werden (gültig bis auf Widerruf). Gemeinnützige Träger, die die Rahmenbedingungen erfüllen, erhalten eine finanzielle Förderung zur Umsetzung der Wohnassistenz in der Steiermark und tragen damit wesentlich zur Teilhabe und Wohnstabilität von Menschen mit Behinderung bei.

Antrag starten →