Zuschuss

Wohnen (Oberösterreich) – Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen

Förderung von Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich (vollbetreutes Wohnen, teilbetreutes Wohnen, Kurzzeitwohnen, Übergangswohnen). Unbefristete Förderung seit 05.11.2013, Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters, die in ihrem bisherigen Umfeld vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr leben können oder wollen und Unterstützung benötigen, eine geeignete Wohn- und Betreuungsmöglichkeit zu bieten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Leistungserbringer gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF
  • Abschluss eines Leistungsvertrags gemäß § 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
  2. Ärztliches Attest als Nachweis der Beeinträchtigung
  3. Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsmitteilung)
  4. Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Sparbuch, Lebensversicherung etc.)

Beschreibung

Das Förderprogramm „Wohnen (Oberösterreich)“ unterstützt gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Errichtung und Finanzierung bedarfsgerechter Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen. Ziel ist es, über vollbetreute Wohnheime, teilbetreutes Wohnen in eigenen Wohnungen oder Wohngemeinschaften sowie befristete Kurzzeit- und Übergangswohnen flexible Lebensformen anzubieten. Speziell für Personen mit Suchterkrankungen sind sowohl vollbetreute Nachsorge als auch teilbetreute Wohnkonzepte mit verpflichtender Beschäftigung möglich. Seit dem 05.11.2013 läuft die unbefristete Förderung, Anträge können jederzeit gestellt werden.

Adressiert werden Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrem bisherigen Umfeld leben können oder wollen und Unterstützung in Form von Wohn- und Betreuungsleistungen benötigen. Fördervoraussetzungen für Leistungserbringer sind die Anerkennung gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz und der Abschluss eines Leistungsvertrags gemäß § 30 desselben Gesetzes. Antragsunterlagen umfassen u. a. den Nachweis des rechtmäßigen Daueraufenthalts, ein ärztliches Attest, Einkommensnachweise sowie Vermögensnachweise. Dieses unbefristete Zuschussangebot eröffnet vielfältige Möglichkeiten, individuelle Selbstständigkeit zu fördern und soziale Teilhabe nachhaltig zu stärken.

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