Zuschuss

Wohnen und Pflege - Betreutes Wohnen

Barrierefreie Wohnungen in Wiener Wohn- und Pflegeheimen mit Rufhilfe und mobiler Betreuung. Unbefristete Förderung, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Das Angebot wird für ältere Menschen in Form von barrierefreien Wohnungen in Wohn- und Pflegeheimen bereitgestellt, die eine Rufhilfe vorsehen. Die Pflege und Betreuung erfolgt nach dem Prinzip mobiler Dienste durch das Personal der Einrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterkunftskosten
  • Pflege- und Betreuungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pflegebedarf mindestens Pflegegeldstufe 2
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel
  2. Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  3. Sozialversicherungsnummer
  4. Ärztlicher Befund nicht älter als sechs Monate
  5. Nachweis über Pflegegeldbezug
  6. Nachweis des Einkommens
  7. Heirats- bzw. Scheidungsurkunden falls zutreffend

Bewertungskriterien

  • Art und Schwere des Pflegebedarfs
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Beschreibung

Das Programm Wohnen und Pflege – Betreutes Wohnen des Fonds Soziales Wien (FSW) fördert unbefristet barrierefreie Wohnungen in Wiener Wohn- und Pflegeheimen. Die Wohneinheiten sind mit Rufhilfe ausgestattet und werden nach dem Prinzip mobiler Dienste durch Mitarbeitende der Einrichtungen betreut. Ziel der Zuschüsse ist es, ältere Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf wohnortnah zu versorgen, wenn eine häusliche Betreuung nicht mehr ausreicht. Die Förderung umfasst Kostenbeiträge zu Unterkunft sowie zu Pflege- und Betreuungsleistungen, die unter Berücksichtigung des individuellen Pflegebedarfs, der Einkommens- und Vermögensverhältnisse berechnet werden. Anträge können jederzeit und ohne zeitliche Begrenzung beim FSW gestellt werden.

Förderberechtigte sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien, österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung sowie einem Pflegebedarf ab Pflegegeldstufe 2. Für die Antragstellung sind unter anderem Meldezettel, Nachweise zur Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung, Sozialversicherungsnummer, ein ärztlicher Befund (maximal sechs Monate alt), Pflegegeldbescheid, Einkommensnachweise sowie gegebenenfalls Heirats- oder Scheidungsurkunden vorzulegen. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer fachlichen Prüfung von Art und Schwere des Pflegebedarfs sowie der sozialen und finanziellen Verhältnisse. Ergänzende Förderrichtlinien des FSW regeln Details zu Verfahren und Nachweispflichten. Mit der Unterstützung leistet der FSW einen Beitrag zur Entlastung von Angehörigen und zur Sicherung von Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alter.

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