Wohnen und Pflege - Hausgemeinschaft
Förderung stationärer Hausgemeinschaften in Wien zur Unterstützung von Alltag, Alltagsstruktur und professioneller Pflege. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung stationärer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen im Hausgemeinschaftskonzept, um pflege- und betreuungsbedürftigen Personen Alltagsnormalität und gemeinschaftliches Wohnen bei gleichzeitiger professioneller Pflege und Betreuung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Wohn- und Pflegeeinrichtung
- Behandlungskosten
- Betreuungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Pflegebedarf, der nicht mehr zu Hause gedeckt werden kann
- Pflegegeldstufe 2 oder höher bzw. soziale Indikation
- Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß WSHG
- Rechtsanspruch auf Förderung gem. WSHG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldezettel
- Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Sozialversicherungsnummer
- Ärztlicher Befund (max. 6 Monate alt)
- Nachweis der Pflegegeldstufe
- Einkommensnachweise
- Nachweis der Miet- und Betriebskosten
Bewertungskriterien
- Pflegebedürftigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers
- Einkommens- und Vermögenssituation
- Vorliegen einer sozialen Indikation
- Kapazitäten der anerkannten Einrichtung
- Einzelfallprüfung durch FSW
Beschreibung
In der Region Wien unterstützt der Fonds Soziales Wien stationäre Hausgemeinschaften, die pflege- und betreuungsbedürftigen Personen ein vertrautes Wohnumfeld mit professioneller Pflege verbinden. Auf Basis eines innovativen Hausgemeinschaftskonzepts entstehen kleine Wohngruppen mit gemeinsamer Wohnküche und überschaubaren Gemeinschaftsräumen. Die Kontinuität wird durch Alltagsbegleiter:innen sichergestellt, die Bewohner:innen aktiv in tägliche Abläufe wie Kochen oder Wäschepflege einbinden und so Alltagsnormalität sowie soziale Teilhabe fördern. Mit dem unbefristeten Zuschuss können privat organisierte stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen flexibel planen und ihre Angebote weiterentwickeln. Dabei verfolgt die Förderung das Ziel, pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen in überschaubaren Strukturen zu ermöglichen und Versorgungslücken in der häuslichen Betreuung auszugleichen.
Gefördert werden neben den Kosten der Wohn- und Pflegeeinrichtung auch Aufwendungen für ärztliche Behandlung, Betreuung sowie therapeutische Leistungen. Voraussetzung ist ein Pflegebedarf, der zuhause nicht mehr gedeckt werden kann, mindestens Pflegegeldstufe 2 oder eine soziale Indikation gemäß Wiener Sozialhilfegesetz, Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien sowie österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung. Einkommens- und Vermögenssituation, soziale Indikationen und die Kapazitäten der gewählten Einrichtung fließen in eine individuelle Einzelfallprüfung des Fonds Soziales Wien ein. Für die Antragstellung sind unter anderem Meldezettel, Nachweis der Pflegegeldstufe, aktueller ärztlicher Befund (max. 6 Monate alt), Einkommensnachweise, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie Miet- und Betriebskostenaufstellungen beizulegen. Einreichungen sind jederzeit möglich; die Förderentscheidung erfolgt zeitnah.