Wohnen und Pflege im Alter
Zuschuss für alters- und pflegegerechte Wohn- und Quartiersprojekte in Niedersachsen mit Förderquote bis zu 50 %, max. 100.000 €; Anträge bis 01.08. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnumfeldbedingungen, einschließlich Neu- und Umbauten sowie technischer Ausstattung, und fördert den Aufbau verbindlicher Nachbarschaftsinitiativen, ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften, quartiersbezogener Unterstützungsnetze sowie pflegerischer Infrastrukturen, um älteren und pflegebedürftigen Menschen ein weitgehend selbständiges Leben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen für Neu- und Umbauten
- Technische Ausstattung
- Sach- und Personalausgaben für nichtinvestive Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen
- Beschreibung des Vorhabens inklusive Modellhaftigkeit und Zeitplan
- Stellungnahme der Standortkommune zur Modellhaftigkeit des Vorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung einschließlich Modellhaftigkeit und Zeitplan
- Angaben zu Kooperationen, Ausgabenkalkulation und Finanzierungsplan
- Messbare Parameter für Erfolgskontrolle
- Stellungnahme der Standortkommune
Bewertungskriterien
- Modellhaftigkeit des Vorhabens
- Einbeziehung des Sozialraums
- Messbare Erfolgskontrollparameter
Beschreibung
Das Förderprogramm Wohnen und Pflege im Alter in Niedersachsen vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse für modellhafte Wohn- und Quartiersprojekte, die älteren und pflegebedürftigen Menschen ein weitgehend selbständiges Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen. Gefördert werden sowohl investive Neubaumaßnahmen und Umbauten inklusive technischer Ausstattung als auch nichtinvestive Initiativen wie verbindliche Nachbarschaftsinitiativen, ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften, quartiersbezogene Unterstützungsnetze und pflegerische Infrastrukturen. Die Landesförderung deckt bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Ausgaben und beträgt maximal 100.000 €. Anträge können jeweils bis zum 1. August des Jahres eingereicht werden, um im Folgejahr mit der Umsetzung zu beginnen.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen realisieren. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine aussagekräftige Projektbeschreibung mit Modellcharakter, Zeitplan und konzeptioneller Einbindung des Sozialraums sowie eine Stellungnahme der Standortkommune. Förderfähige Ausgaben umfassen Baukosten für Neu- und Umbauten, technische Ausstattung und Sach- bzw. Personalaufwendungen nichtinvestiver Maßnahmen. Bei der Antragsbewertung spielen die Modellhaftigkeit des Vorhabens, die Integration in den Sozialraum und die Vorgabe messbarer Erfolgskontrollparameter eine entscheidende Rolle.