Zuschuss

Wohnen und Pflege - Kurzzeitpflege Remobilisation

Kurzzeitpflege Remobilisation in Wien: Befristete Förderung (max. 92 Tage) für Kund:innen mit erhöhtem medizinisch-therapeutischem Betreuungsbedarf nach einem Krankenhausaufenthalt. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 3 Monate

Förderziel

Förderung von Kurzzeitpflege Remobilisation zur Stabilisierung und Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit pflege- und betreuungsbedürftiger Personen nach Krankenhausaufenthalt.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterbringungskosten
  • Pflegeleistungen
  • Therapeutische Leistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsanspruch auf Förderung der Leistung
  • Meldung und Organisation erfolgt meist über das Spital
  • Antragstellung im FSW KundInnenservice
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Pflege- und Betreuungsbedarf nicht ausreichend durch mobile Angebote gedeckt
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular des FSW
  2. Ärztlicher Befund (max. 6 Monate alt)
  3. Meldezettel
  4. Pflegegeldnachweis
  5. Nachweis des Wohnsitzes in Wien

Beschreibung

Die Kurzzeitpflege Remobilisation richtet sich an Kund:innen in Wien, die nach einem Krankenhausaufenthalt einen erhöhten medizinisch-therapeutischen Betreuungsbedarf aufweisen und aufgrund ihres Pflege- und Betreuungsbedarfs eine zeitlich befristete Unterbringung in einer anerkannten Einrichtung benötigen. Über einen maximalen Zeitraum von 92 Tagen werden Zuschüsse zu den Unterkunftskosten, Pflegeleistungen und therapeutischen Angeboten gewährt, um eine rasche Remobilisation sowie die Wiedererlangung höchstmöglicher Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die fortlaufende Fördermöglichkeit gewährleistet eine unkomplizierte Antragstellung im Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien (FSW), sodass die Betreuung lückenlos an den Krankenhausaufenthalt anknüpfen kann.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien, die ihren erhöhten medizinischen und therapeutischen Versorgungsbedarf nicht durch mobile Angebote abdecken können und einen Rechtsanspruch auf die Leistung besitzen. Die Antragstellung erfolgt jederzeit, wobei die Kund:innen folgende Unterlagen einreichen: das ausgefüllte Antragsformular des FSW, einen ärztlichen Befund (maximal sechs Monate alt), den Meldezettel, den Nachweis über den Bezug von Pflegegeld sowie den Wohnsitznachweis in Wien. Die Höhe und Dauer des Zuschusses richten sich nach dem individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sowie den finanziellen Verhältnissen. Durch diese zielgerichtete Förderung wird eine professionelle, zeitlich begrenzte Kurzzeitpflege realisiert, die Stabilisierung und Mobilisation in den Mittelpunkt stellt und eine nachhaltige Rückkehr in die gewohnte Alltagsumgebung unterstützt.

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