Wohnen und Pflege - Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Stationäre Langzeitpflege in Wien mit hauseigener ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung für Pflegebedürftige ab Pflegegeldstufe 3. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Unterbringung, Pflege und ärztlichen Betreuung in anerkannten Wohn- und Pflegehäusern in Wien für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegeldstufe 3 bzw. ab Pflegegeldstufe 2 mit sozialer Indikation, wenn ambulante Leistungen nicht ausreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringungskosten
- Pflege- und Betreuungsleistungen
- Ärztliche Versorgung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Pflegegeldstufe 3 oder Pflegegeldstufe 2 mit sozialer Indikation
- Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Ärztlicher Befund (max. 6 Monate alt)
- Nachweis des Pflegegeldbezugs
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldezettel
- Sozialversicherungsnummer
- Ärztlicher Befund (max. 6 Monate alt)
- Pflegegeldnachweis
- Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag oder Betriebskostenbeleg
Bewertungskriterien
- Pflegebedarf (Pflegegeldstufe)
- Hauptwohnsitz in Wien
- Einkommens- und Vermögenssituation
Beschreibung
Wohnen und Pflege – Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Wien unterstützt pflegebedürftige Personen ab Pflegegeldstufe 3 bzw. ab Stufe 2 mit sozialer Indikation, wenn mobile Leistungen nicht ausreichen. Ziel ist die Förderung einer dauerhaften stationären Unterbringung in anerkannten Wohn- und Pflegehäusern mit hauseigener, ärztlicher Versorgung rund um die Uhr. Das Programm richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz oder tatsächlichem Aufenthalt in Wien, die neben pflegerischer Betreuung eine dauerhafte ärztliche Begleitung benötigen. Die Einrichtungen bieten neben Unterbringung und Pflege umfassende ärztliche Leistungen an und werden inhaltlich, personell und baulich nach strengen Qualitäts- und Sicherheitskriterien des Fonds Soziales Wien (FSW) anerkannt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Unterkunfts-, Pflege- und Behandlungskosten unter Berücksichtigung der individuellen finanziellen Situation.
Voraussetzung für eine Bewilligung sind der Nachweis eines Pflegebedarfs (Pflegegeldstufe 3 oder Stufe 2 mit sozialer Indikation), österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, ein aktueller ärztlicher Befund (maximal sechs Monate alt), Meldezettel und Sozialversicherungsnummer sowie Nachweise zu Pflegegeldbezug, Einkommen und Miet- bzw. Betriebskosten. Der zu leistende Kostenbeitrag berechnet sich aus Einkommen und Pflegegeld; überschüssige Fördermittel sind zurückzuerstatten. Eine Förderentscheidung erfolgt nach individueller Prüfung aller Unterlagen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und kann jederzeit beim FSW-Kund:innenservice eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt direkt an die anerkannte Einrichtung, während die Betreuungspersonen jederzeit eine kontinuierliche Qualitätskontrolle durch den FSW ermöglichen müssen.