Zuschuss

Wohnen und Pflege - Pflegeplätze

Förderung von stationären Pflegeplätzen in Wien für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegeldstufe 3 mit Zuschüssen zu den Kosten der Unterkunft und Pflege. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Wohn- und Pflegeplätzen in anerkannten Einrichtungen zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen, wenn mobile Betreuungs- und Pflegedienste den Bedarf nicht mehr ausreichend abdecken.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterbringungs- und Pflegekosten
  • Betreuungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pflegebedarf ab Pflegegeldstufe 3
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Bedarf wird vom FSW festgestellt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel
  2. Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  3. Aktueller ärztlicher Befund
  4. Nachweis der Pflegegeldstufe
  5. Einkommensnachweise

Beschreibung

Der Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt mit kontinuierlichen Zuschüssen die Einrichtung von stationären Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen mit Hauptwohnsitz in Wien, deren Hausversorgung ab Pflegegeldstufe 3 den Bedarf nicht mehr abdecken kann. Gefördert werden Unterbringungs- und Pflegekosten in anerkannten Wohn- und Pflegeeinrichtungen, wobei ärztliche Betreuung nach Bedarf sowie fachgerechte Betreuungsleistungen im Zentrum stehen. Die Maßnahme richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegeldstufe 3 oder solche, deren Bedarf vom FSW festgestellt wurde. Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung in Einrichtungen, auch bei speziellen Pflegeerfordernissen wie etwa Demenzbetreuung oder Wachkoma.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den laufenden Kosten; Anträge sind jederzeit und fortlaufend möglich. Voraussetzungen sind unter anderem der Nachweis der Pflegegeldstufe, ein aktueller ärztlicher Befund, Einkommensnachweise, Meldezettel sowie Einbürgerungs- oder Gleichstellungsnachweis. Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrags richtet sich nach Einkommen und Pflegegeld und wird direkt durch den FSW eingehoben. Änderungen im Pflegebedarf oder der finanziellen Situation sind umgehend zu melden. Die Kund:innen verpflichten sich, bei Nichtinanspruchnahme oder vorzeitigem Austritt etwaige Fördermittel anteilig zurückzuerstatten. Durch diese Bereitstellung von stationären Pflegeplätzen können pflegebedürftige Menschen in Wien langfristig umfassend versorgt und Angehörige entlastet werden.

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