Wohnraumförderung – Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen
zinsverbilligtes Darlehen für Privatpersonen in Rheinland-Pfalz zum Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum und zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Anträge vor Baubeginn oder spätestens 2 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum zur Eigenversorgung sowie Ermöglichung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen zum Bezug einer Genossenschaftswohnung.
Förderfähige Ausgaben
- Ankauf von Grundstück und Objekt
- Neubau
- Ersterwerb
- Ersatzneubau
- Ausbau
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Haushaltseinkommen ≤ 160 % der LWoFG-Einkommensgrenze nach §13 Abs.2
- Eigenkapital mindestens 10 % der Gesamtkosten oder gezeichneter Genossenschaftsanteile
- Kaufvertrag bei Ankauf nicht älter als 2 Monate
- Wohnung muss in Rheinland-Pfalz liegen und selbst genutzt werden
- Kein Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommenserklärung mit Nachweisen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Grundbuchauszug
- Lageplan
- Bestätigung der Genossenschaft über Nutzungsentgelt
- Mitgliedsbescheinigung der Genossenschaft
Beschreibung
Die zinsverbilligte Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz unterstützt Privatpersonen beim Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum sowie beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Förderberechtigt sind Einzelpersonen, Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit Haushaltseinkommen bis maximal 160 % der Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG. Die ISB-Darlehen „Wohneigentum“ und „Erwerb von Genossenschaftsanteilen“ ermöglichen eine Darlehensfinanzierung von bis zu 30 % für Grunddarlehen und jeweils 5 % für Zusatzdarlehen aus den Gesamtkosten. Je nach Fördermietenstufe können bis zu 190 000 € für Wohneigentum und bis zu 50 000 € für Genossenschaftsanteile beantragt werden. Das Darlehen ist vor Baubeginn oder spätestens zwei Monate nach Abschluss des Kaufvertrages zu beantragen. Eigenkapital von mindestens 10 % der Gesamtkosten oder gezeichneter Anteile ist nachzuweisen. Weitere Fördervoraussetzungen umfassen die Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs, eine Mitgliedsbescheinigung der Genossenschaft sowie die SEPA-Lastschriftmandate aller Antragstellenden.
Der Tilgungszuschuss kann bis zu 10 % des Darlehensbetrages betragen und steigt bei Erreichen des Effizienzhausstandards 55 um weitere 2,5 %. Eine Landesbürgschaft kann für beide Förderschwerpunkte beantragt werden. Die Zweckbindung verlangt, dass das Wohneigentum oder die Genossenschaftswohnung selbst genutzt und in Rheinland-Pfalz liegen. Vom Darlehensabschluss ausgeschlossen sind Vorhaben ohne Einhaltung der Fristen, bereits begonnene Bauvorhaben und der Erwerb von Verwandten in gerader Linie. Zur Antragseinreichung sind vollständige Antragsformulare, der Lageplan, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie die Bestätigung der Genossenschaft über das Nutzungsentgelt erforderlich. Die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung ist Ansprechpartner:in für die Förderbestätigung vor Abschluss der Darlehensbearbeitung durch die ISB. Zinsfestschreibungen von bis zu 30 Jahren schaffen zusätzliche Planungssicherheit für langfristige Finanzierungen.