Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördern klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende, Auszubildende sowie ältere und behinderte Menschen mit zinsgünstigem Darlehen und Tilgungszuschuss. Anträge sind laufend vor Maßnahmenbeginn bei der ISB möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende, Auszubildende sowie ältere und behinderte Menschen durch zinsgünstige Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau (Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums)
- Ersatzneubau
- Erweiterungsmaßnahmen
- Ausbau
- Umbau und Umwandlung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zweckbindung auf betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
- Einhaltung vorgeschriebener Wohnflächengrößen
- Baukosten mindestens EUR 1.000 pro m² Wohnfläche
- Barrierefreie Ausführung gemäß Technischer Baubestimmungen
- Einkommen der Mieterhaushalte innerhalb der Grenzwerte
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltung
- Nachweis Wohnberechtigungsschein
- Nachweis Energieeffizienz-Expert:in (bei Zusatzdarlehen)
- Nachweis Nachhaltigkeitszertifikat QNG-Plus (falls zutreffend)
Beschreibung
Das Programm „Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften“ des Landes Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Investierende aus Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Privatpersonen, Interessenverbänden und Vereinen bei der Umsetzung klimagerechter Gemeinschaftswohnprojekte. Gefördert werden betreute Wohngruppen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Personen sowie Wohngemeinschaften für Studierende und Auszubildende. Hierzu stehen zinsgünstige Darlehen mit 1 % p. a. und Tilgungszuschüsse mit Förderquoten zwischen 50 % und 90 % bereit. Ergänzend können Zusatzdarlehen für energieeffizientes Bauen, Nachhaltigkeitszertifikate und barrieresenkende Maßnahmen beantragt werden. Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expert:in ist bei bestimmten Klima-Zusatzdarlehen Voraussetzung. Anträge sind fortlaufend vor Baubeginn bei der ISB einzureichen.
Voraussetzung ist die Zweckbindung auf betreute Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften, die Einhaltung technischer Baubestimmungen für Barrierefreiheit und vorgeschriebener Wohnflächengrößen sowie ein wesentlicher Bauaufwand von mindestens 1.000 EUR/m². Die Mieterinnen und Mieter müssen einen Wohnberechtigungsschein vorweisen und Einkommensgrenzen einhalten. Eine Eigenleistung von 15 % der Gesamtkosten sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen sind verpflichtend. Förderfähig sind Neubau, Ersatzneubau, Erweiterung, Ausbau, Umbau und Umwandlung. Für die Antragstellung werden unter anderem ein Antragsformular, eine Stellungnahme der örtlichen Verwaltung, Nachweise zu Wohnberechtigung und Energieeffizienz sowie gegebenenfalls ein Nachhaltigkeitszertifikat QNG-Plus benötigt. Die Förderung gibt Anstoß zur Schaffung bezahlbaren, umweltgerechten und inklusiven Wohnraums in Rheinland-Pfalz.