Darlehen

Wohnraumförderung – Soziale Mietwohnraumförderung

Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für klimagerechte Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte, ältere und behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: 1.800 € - 3.150 € pro m² Wohnfläche
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Bauherrinnen und Bauherren bei der Bereitstellung von klimagerechtem Wohnraum zu sozial verträglichen Mietpreisen, insbesondere für einkommensschwächere Haushalte sowie ältere und behinderte Menschen, durch zinsgünstige Grunddarlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau von Mietwohnungen und Ersterwerb von neu geschaffenem Wohnraum
  • Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen
  • Bau- und Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen)
  • Investitionen in klimagerechte Standards (Holzbau, Effizienzhaus, erneuerbare Energien, ökologische Dämmstoffe)
  • Barrierefreie und altersgerechte Baumaßnahmen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Holzfußböden, Türen und Möbel
  • Überwachungssysteme, elektrische Rollläden, Steckdosen und wetterbedingte Heizungs- und Lüftungsregelungen
  • Veräußerung von Wohnraum während der Bauphase oder innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verpflichtung zur Überlassung von Förderwohnungen nur an wohnberechtigte Mieter:innen und Einhaltung der festgelegten Mietobergrenzen während der Bindungsdauer
  • Nachweis eines nachvollziehbaren Wohnungsbedarfs durch die Bauortgemeinde
  • Haushaltseinkommen der Mieter:innen darf die Einkommensgrenzen gemäß § 13 Abs. 2 LWoFG oder um höchstens 60 % überschreiten
  • Einhaltung der Wohnflächenobergrenzen je Wohneinheit
  • Mindestens 1.000 € Baukosten inklusive Baunebenkosten pro Quadratmeter Wohnfläche bei Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der ISB
  2. Projektbeschreibung mit Bauplanung und Kostenschätzung
  3. Finanzierungsplan
  4. Stellungnahme der zuständigen Bauortgemeinde
  5. Nachweis des Wohnberechtigungsscheins der Mieter:innen
  6. Nachweis der Eigenleistung (15 % der Gesamtkosten)
  7. Bestätigung der Einbindung einer Energieeffizienz-Expert:in (bei Zusatzdarlehen)
  8. Nachhaltigkeitszertifikat QNG-Plus (bei entsprechender Förderung)

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der GEG-Effizienzhausstandards (EH 55, EH 40 etc.)
  • Sozialverträgliche Mietpreise und Belegungsbindung
  • Nachweis Wohnberechtigung und Einkommensgrenzen
  • Umfang und Qualität der Klimaschutz- und Barrierefreiheitsmaßnahmen

Beschreibung

Als zentrale Maßnahme der sozialen Mietwohnraumförderung in Rheinland-Pfalz eröffnet dieses Programm natürlichen und juristischen Personen sowie Investierenden die Möglichkeit, klimafreundlichen und altersgerechten Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Umbau, Ausbau und Umwandlung von Mietwohnungen, die den Effizienzhausstandards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen oder ökologische Baustoffe wie zertifiziertes Holz, Dämmstoffe und erneuerbare Energien einsetzen. Die Förderung umfasst zinsgünstige Grund- und Zusatzdarlehen mit Darlehensraten zwischen 1.800 und 3.150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sowie einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 % des Darlehensbetrags.

Teilnahmeberechtigt sind Bauherr:innen und Investierende, die sich verpflichten, die Wohnungen nur an wohnberechtigte Mieter:innen zu überlassen und die Miet- sowie Wohnflächenobergrenzen einzuhalten. Wesentliche Voraussetzungen sind ein nachgewiesener Wohnungsbedarf durch die Bauortgemeinde, die Erbringung von 15 % Eigenleistung, der Nachweis eines Wohnberechtigungsscheins sowie gegebenenfalls die Einbindung von Energieeffizienz-Expert:innen und Nachhaltigkeitsberater:innen (z. B. für QNG-Plus-Zertifikat). Zusatzdarlehen ermöglichen Investitionen in barrierefreie Ausstattungen, Aufzüge, Assistenzsysteme und nachhaltige Wärmeversorgung. Anträge können fortlaufend bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

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