Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt zinsgünstige ISB-Darlehen und Tilgungszuschüsse für den Neubau, Ausbau, Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Belegungsrechten in Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Förderantrag vor Maßnahmebeginn bei der ISB möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investierenden bei der Bereitstellung von klimagerechten Individual-, Mehrpersonen- und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen in Rheinland-Pfalz.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau und Ersatzneubau von Wohnheimplätzen
- Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung bestehender Wohnheime
- Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser
- Erwerb von Belegungsrechten an Wohnheimplätzen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung eines förderfähigen Bauvorhabens für Studierenden- und Auszubildendenwohnheime
- Nachweis eines nachhaltigen Bedarfs an Wohnheimplätzen am jeweiligen Hochschulstandort
- Einhaltung der Einkommensgrenzen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner
- Veranschlagte Baukosten von mindestens 1.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche
- Planungswettbewerb bei Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnplätzen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular ISB-Darlehen „Junges Wohnen“
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde
- Fachliche Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums
- Nachweis der Eigenleistung
- Bestätigung der Energieeffizienz-Expert:innen bei Zusatzdarlehen
Beschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz stellt das Ministerium der Finanzen zinsgünstige ISB-Darlehen sowie Tilgungszuschüsse bereit, um klimagerechte Individual-, Mehrpersonen- und Eltern-Kind-Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zu schaffen. Gefördert werden Neu- und Ersatzneubau, Ausbau, Umbau, Modernisierung sowie der Erwerb von Belegungsrechten in entsprechenden Wohnheimen. Zuwendungsempfänger:innen sind natürliche und juristische Bauherr:innen, private Eigentümer:innen und öffentliche Einrichtungen, die bezahlbaren Wohnraum errichten oder sanieren möchten. Die Darlehen können mit einer eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten kombiniert werden, bieten zehn Jahre zinslos gefolgt von fünf Jahren zu 0,5 % und werden mit Tilgungszuschüssen von bis zu 50 % der Darlehenssumme unterstützt.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis eines nachhaltigen Bedarfs am jeweiligen Hochschulstandort sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen und Mietpreisbindungen. Bei Neubauvorhaben mit mehr als 60 Plätzen ist ein Planungswettbewerb erforderlich, und der wesentliche Bauaufwand muss mindestens 1.000 € je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Modernisierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser bis zum Effizienzhausstandard 85 sowie klimagerechte Sanierungen sind ebenfalls förderfähig. Pro Wohnheimplatz können bis zu 100.000 € bereitgestellt werden; zusätzliche Klima-Zuschüsse für ökologisches Bauen mit Holz, Dämmstoffen und erneuerbaren Energien erhöhen den Fördersatz weiter. Interessierte Investor:innen reichen erforderliche Unterlagen – unter anderem Stellungnahmen der Gemeinde und des Fachministeriums sowie Bestätigungen von Energieeffizienz-Expert:innen – vor Maßnahmebeginn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ein.