Wohnraumförderung – Wohnraumförderprogramm 2019
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und Modernisierungsmaßnahmen zur Schaffung oder Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Niedersachsen. Sie können dafür ein zinsgünstiges Darlehen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – einen einmaligen Zuschuss erhalten.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Mietwohnraumförderung, Modernisierung von Mietwohnungen, Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln, Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen, Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende, Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen sowie Eigentumsförderung zur Versorgung von Haushalten mit angemessenem Wohnraum.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnraum muss in Niedersachsen liegen und zur dauerhaften Vermietung oder Eigennutzung geeignet sein
- Nachweis wirtschaftliche Durchführung und Verwaltung des Bauvorhabens
- Gesamtfinanzierung des Objekts muss gesichert sein
- Angemessene Eigenleistung ist erforderlich
- Keine Förderung für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser
Beschreibung
Das Wohnraumförderprogramm 2019 des Landes Niedersachsen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, die in Niedersachsen bezahlbaren Wohnraum schaffen, modernisieren oder erwerben möchten. Es fördert sowohl den Neubau als auch die Modernisierung von Mietwohnungen, Mietwohnraum auf den Ostfriesischen Inseln sowie gemeinschaftliche Wohnformen. Darüber hinaus werden Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende unterstützt, Belegungs- und Mietbindungen erworben und selbst genutztes Wohneigentum gefördert. Die Förderung erfolgt fortlaufend in Form eines zinsgünstigen Darlehens und – sofern die Voraussetzungen vorliegen – als einmaliger Zuschuss. Die zuständige Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung berät Interessierte und nimmt Anträge entgegen.
Unter den förderfähigen Ausgaben sind alle Bau- und Modernisierungsvorhaben zu verstehen, die einem dauerhaften Wohnzweck dienen; Ferien- und Wochenendimmobilien sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist neben einem Standort in Niedersachsen die gesicherte Gesamtfinanzierung, eine angemessene Eigenleistung sowie der Nachweis einer fachgerechten Durchführung und Verwaltung der Baumaßnahmen. Für jede barrierefrei nutzbare Wohnung kann ein Zuschuss von 5.000 € gewährt werden. Familien und Haushalte mit Zugehörigen mit Behinderung erhalten zusätzlich 2.000 € pro Kind oder Person mit Behinderung bei Eigentumsvorhaben. Eine Förderung ist jederzeit durch Einreichen des Antrags möglich. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bietet ergänzend fachliche Beratung an, um Bauvorhaben effizient umzusetzen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.