Wohnungsbauförderung – Mietwohnraumförderung
Zinsverbilligtes Darlehen und Kostenzuschuss für den Neubau von bezahlbarem Mietwohnraum in Bremen und Bremerhaven mit Sozialwohnungsquotenvorgaben. Anträge vor Baubeginn in zweistufigem Verfahren möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus von Mietwohnungen in entwicklungsbedürftigen Gebieten der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten
- Baunebenkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vermietung an Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 % überschreiten
- Mindestens 20 % der geförderten Wohnungen an Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind
- Mindestwohnfläche von 25 m² je Person im Haushalt
- Energieniveau mindestens KfW-Effizienzhaus 55
- Barrierefreie Errichtung nach DIN 18040-2
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Beschreibung
Das zinsverbilligte Darlehen mit ergänzendem Kostenzuschuss fördert den Neubau von bezahlbarem Mietwohnraum in unterentwickelten Bereichen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Adressiert werden natürliche und juristische Bauherr:innen, die mehr als zwei Mietwohnungen oder -reihenhäuser errichten und mindestens 80 % der förderfähigen Kosten für Baugrundstück, Baukosten und Baunebenkosten per Darlehen von bis zu 110 000 € je Wohneinheit absichern. Hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss von bis zu 15 000 € pro Einheit. Die 30-jährige Zweckbindungsfrist garantiert langfristig günstige Wohnangebote und ermöglicht eine soziale Durchmischung durch verpflichtende Sozialwohnungsquotenvorgaben. Die Antragsstellung erfolgt zweistufig: eine formlose Voranmeldung vor Baubeginn bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie die finale Antragseinreichung bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Das Förderziel zielt auf einkommensschwache Haushalte und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen: Mindestens 20 % der geförderten Wohnungen sollen an Personen mit Wohnungsnot vermietet werden, daneben dürfen Einkommensgrenzen um nicht mehr als 60 % überschritten werden. Vorgeschriebene Mindestwohnflächen betragen 25 m² je Person, das Energieniveau muss mindestens dem KfW-Effizienzhaus 55 entsprechen und alle Einheiten barrierefrei nach DIN 18040-2 errichtet werden. Die zulässigen Anfangsmieten liegen je nach Effizienzstandard zwischen 6,50 € und 7,00 € pro m² kalt; für Einzimmerapartments steht ein Zuschlag von 0,70 € zur Verfügung. Eine Eigenleistung von 15 % der Gesamtkosten sowie die Zahlung des gültigen Mindestlohns im Land Bremen runden die Fördervoraussetzungen ab.
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