Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung
Zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse für die Modernisierung von Mietwohnraum in Bremen und Bremerhaven. Förderkredite bis zu 150.000 € je Wohneinheit und Kostenzuschuss bis zu 35.000 € je Wohneinheit, bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Vorhaben zur Modernisierung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, um Energieeffizienz, Wohnkomfort und Wohnwert nachhaltig zu steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Anerkannte Modernisierungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:innen von belegungs- und mietbindungsfreien Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten
- Wohnung älter als 25 Jahre
- Modernisierung auf mindestens KfW-Effizienzhaus 85-Niveau
- Eigenleistung von mindestens 15 % der Modernisierungskosten
- Anfangsmiete höchstens 6,80 € /m² (netto kalt)
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Beschreibung
Die Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung der Freien Hansestadt Bremen bietet privaten und gewerblichen Eigentümer:innen von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Mietwohnungen in Bremen und Bremerhaven die Möglichkeit, Bestände älterer Wohngebäude energetisch und barrierefrei auf den aktuellen Stand zu bringen. Ziel ist es, in ausgewiesenen Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf den Wohnkomfort, die Energieeffizienz und den Wohnwert nachhaltig zu erhöhen. Gefördert werden zinsverbilligte Darlehen bis zu 150.000 € je Wohneinheit sowie ein einmaliger Kostenzuschuss von bis zu 35.000 € je Wohneinheit. Mit einer Förderquote von bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten können Investitionen in Maßnahmen zur Wärmedämmung, Lüftungstechnik, barrierefreiem Umbau oder Erneuerung haustechnischer Anlagen unterstützt werden. Die Fortsetzung der Förderperiode ist fortlaufend möglich, Anträge können jederzeit eingereicht werden, solange Mittel verfügbar sind.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem, dass die Wohnungen älter als 25 Jahre sind, nach der Maßnahme mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 85 erreichen und eine Eigenleistung von mindestens 15 % der Modernisierungskosten erbracht wird. Die Anfangsmiete darf bei Neuvermietung höchstens 6,80 € pro Quadratmeter (netto kalt) betragen, die Zweckbindungsfrist erstreckt sich bis zu 20 Jahren. Mindestens 20 % der geförderten Einheiten sind an Haushalte zu vergeben, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, und die Vermietung soll nur an Berechtigte mit Einkommensgrenzen gemäß Wohnraumförderungsgesetz § 9 Abs. 2 erfolgen. Auf diese Weise wird nicht nur der Baudenkmalwert älterer Quartiere gesichert, sondern auch sozial ausgewogener, bezahlbarer Wohnraum in Bremen gestärkt.
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