Zuschuss

Wohnungslosenhilfe Bayern – Modellprojekte

Förderung von Modellprojekten in der Wohnungslosenhilfe in Bayern durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Stärkung eines flächendeckenden, differenzierten Hilfesystems.

Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung kommunaler und freier Träger bei der Durchführung von Modellprojekten zur Weiterentwicklung und Vernetzung der Wohnungslosenhilfe in Bayern mit dem Ziel, die Situation wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu verbessern.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Bayern
  • Trägerschaft durch kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen oder Vereine

Beschreibung

Das Förderprogramm „Wohnungslosenhilfe Bayern – Modellprojekte“ des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt kommunale und gemeinnützige Träger dabei, innovative Konzepte zur Weiterentwicklung und Vernetzung der Wohnungslosenhilfe in Bayern zu realisieren. Ziel ist es, ein flächendeckendes, differenziertes Hilfesystem zu stärken, das bedarfsorientierte Versorgung für Menschen ohne festen Wohnsitz oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen sicherstellt. Mit einem Zuschuss werden Modellvorhaben gefördert, die den Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichen Einrichtungen und freien Wohlfahrtsverbänden intensivieren und neue Zugangswege eröffnen. Durch die Förderung sollen nachhaltige Strukturen geschaffen werden, die eine dauerhafte Integration und Teilhabe wohnungsloser Menschen ermöglichen.

Gefördert werden Antragstellende mit Sitz oder Tätigkeit in Bayern, die als kommunale oder gemeinnützige Organisationen Modellprojekte in der Wohnungslosenhilfe konzipieren und umsetzen. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit von Anträgen erlaubt eine flexible Anpassung an aktuelle Bedarfe vor Ort. Voraussetzung ist die Trägerschaft durch eine öffentliche Einrichtung oder einen eingetragenen Verein. Die Förderung leistet einen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und stärkt demokratische Teilhabe, indem sie die Expertise vor Ort verbessert und innovative Ansätze zur Prävention von Wohnungslosigkeit erprobt. Interessierte Organisationen erhalten hiermit einen verlässlichen Rahmen, um wirkungsvolle Angebote für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu entfalten und langfristig zu etablieren.

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