Wohnunterstützung
Die Wohnunterstützung in der Steiermark hilft Personen, den Zugang zu Mietwohnungen zu sichern, indem ein Teil der Miet- und Betriebskosten übernommen wird. Anträge können jederzeit gestellt werden; bei Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zum 15. eines Monats wird die Förderung ab dem 1. des Folgemonats gewährt.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Wohnunterstützung soll den Zugang zu Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark möglich machen und durch bedarfsgerechte finanzielle Zuschüsse zu Miet- und Betriebskosten die Wohnsituation einkommensschwacher Haushalte verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Mietzins
- Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Wohnunterstützung nur für Mietwohnungen (keine Eigentumswohnungen)
- MieterInnen dürfen nicht EigentümerInnen oder nahe Angehörige der VermieterInnen sein
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder entsprechender Aufenthaltstitel (Familienangehöriger, Daueraufenthalt-EU, subsidiärer Schutz, Asylberechtigte etc.)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (Lohnzettel L16, Arbeitnehmerveranlagung oder letzte drei Einkommensteuerbescheide)
- Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung bei Kindern ab 15 Jahren
- Nachweise zu steuerfreien Einkünften (AMS-Leistungen, Mindestsicherung etc.)
- Gerichtliche Vergleichsausfertigung bei Geschiedenen
- Nachweis über Unterhaltsleistungen bei Getrenntlebenden
- Inskriptionsbestätigung und Studienbeihilfenbescheid bei Studierenden
- Nachweis über Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld
- Bescheid über den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
- Familienbeihilfenbescheid
- Lohnzettel bei Aufnahme neuer Erwerbstätigkeit
- Hauptmietvertrag (mit Vergebührungsbestätigung bei Vorbeginn vor 11.11.2017)
- Mieteinzahlungsbelege der letzten 12 Monate bzw. ab Mietbeginn
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass/Aufenthaltsgenehmigung
- Meldebestätigung (Zentrales Melderegister) aller Haushaltsmitglieder
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen), Typenscheine und Zulassungsscheine sämtlicher KFZ, Grundbuchsauszug aller Liegenschaften
- Bescheid über den Grad der Behinderung (falls vorhanden)
- Bestätigung über den Bezug erhöhter Familienbeihilfe (falls vorhanden)
Beschreibung
Die Wohnunterstützung in der Steiermark leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe, indem sie einkommensschwache Haushalte mit bedarfsgerechten Zuschüssen bei der Miete und den Betriebskosten entlastet. Als unbefristete Fördermöglichkeit können private Mieter:innen jederzeit einen Antrag stellen und bei Einhaltung der Frist bis zum 15. eines Monats ab dem 1. des Folgemonats mit finanzieller Unterstützung rechnen. Diese Zuschüsse sind besonders darauf ausgerichtet, das Grundbedürfnis Wohnen abzusichern und den Zugang zu angemessenem Wohnraum für alle berechtigten Personen sicherzustellen. Die Fördersumme orientiert sich am tatsächlichen Mietzins sowie den umlagefähigen Betriebskosten und wird als nicht rückzahlbare Leistung gewährt.
Förderungswerber:innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Steiermark zur Miete wohnen und entweder österreichische Staatsbürger:in oder im Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels sein. Eigentümer:innen und nahe Angehörige der Vermieter:innen sind ausgeschlossen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnzettel, Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuerbescheide), der Hauptmietvertrag mit Bestätigung der Vergebührung bei Vorbeginn vor dem 11.11.2017, Mieteinzahlungsbelege sowie Nachweise über steuerfreie Einkünfte und staatliche Leistungen (z. B. Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld). Eine vollständige Einsendung aller Dokumente erleichtert die rasche Bearbeitung und sichert den frühestmöglichen Förderbeginn. Durch diese transparenten Voraussetzungen bietet das Programm verlässliche Unterstützung für alle, die Wohnkosten in der Steiermark nachhaltig reduzieren möchten.
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