Wohnzimmer Innenstadt
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Ansiedlung und Erweiterung von Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben in der Villacher Innenstadtzone. Gültig ab 01.01.2024, unbegrenzt Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zielsetzung des Schwerpunkts „Wohnzimmer Innenstadt“ ist die Ansiedlung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben in der Villacher Innenstadt, um die Innenstadtzone als Einkaufsort für Einheimische und Gäste zu stärken und durch eine Frequenzsteigerung einen attraktiven Branchenmix in einem florierenden Stadtzentrum zu bieten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftseröffnung
- Nettomiete und Betriebskosten der ersten 6 Monate
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Grundstückankäufe bzw. Baurechtszinsen
- Ankauf bzw. Leasing von Kraftfahrzeugen
- Mobiltelefone, Tablets, Haushaltsgegenstände
- Verbrauchsmaterial und Wareneinsatz
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Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensgründer:innen
- Bestehende Betriebe erstmals in der Innenstadtzone
- Verkaufsflächenerweiterung in der Innenstadtzone
- Filialisierte Betriebe mit maximal 5 Filialen
- Sitz bzw. Geschäftslokal in der Wohnzimmer-Innenstadtzone
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Darstellung der Geschäftsidee und Projektbeschreibung inkl. Zeitplan
- Detaillierte Gesamtkostenschätzung
- Wirtschaftliche Planrechnung für die nächsten zwei Wirtschaftsjahre (auf Verlangen)
- Jahresabschlüsse der letzten Wirtschaftsjahre (auf Verlangen)
- Aktueller Finanzamtsauszug (auf Verlangen)
- Aktueller Sozialversicherungsauszug (auf Verlangen)
Beschreibung
Der nicht rückzahlbare Zuschuss „Wohnzimmer Innenstadt“ fördert seit dem 01.01.2024 die Ansiedlung und Erweiterung von Handels-, konsumnahen Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben im Erdgeschoß der Villacher Innenstadtzone. Ziel des Programms ist, die Einkaufsattraktivität für Einheimische und Gäste zu steigern, die Frequenz im Stadtzentrum zu erhöhen und dadurch einen lebendigen Branchenmix zu etablieren. Antragsberechtigt sind Unternehmensgründer:innen, bestehende Betriebe, die erstmals einen Standort in der ausgewiesenen Zone wählen oder ihre Verkaufsfläche wesentlich erweitern, sowie filialisierte Unternehmen mit maximal fünf Filialen. Maßgeblich für die Förderfähigkeit ist der Sitz des Geschäftslokals in der „Wohnzimmer-Innenstadtzone“ gemäß Zonenplan.
Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geschäftseröffnung sowie die Nettomiete inklusive Betriebskosten der ersten sechs Monate. Die Fördersumme beträgt pauschal bis zu 10.000 €; die Förderquote variiert zwischen 15 % der Eröffnungsaufwendungen und 50 % der Mietkosten (max. 500 € pro Monat). Projekte dürfen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Förderung wird in zwei Tranchen ausbezahlt: zunächst bis zu 75 % nach Vertragsunterzeichnung und Vorlage des Mietvertrags, die Schlussrate nach sechs Monaten Betriebsführung. Für den Antrag sind unter anderem das vollständig ausgefüllte Formular, eine Beschreibung der Geschäftsidee samt Zeitplan, eine detaillierte Kostenschätzung sowie auf Verlangen Jahresabschlüsse und Finanzamtsauszug beizulegen. Anträge können fortlaufend online eingereicht werden, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
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