Zuschuss

Zahlungen an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs)

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFIs) im Rahmen von Wiederauffüllungen von weichen Fenstern sowie programmatischer Zusammenarbeit. Gültig von 08.10.2012 bis unbegrenzt.

Außenwirtschaft Entwicklungszusammenarbeit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.10.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Beiträge an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) im Rahmen von Wiederauffüllungen von weichen Fenstern der IFIs sowie im Rahmen der programmatischen Zusammenarbeit mit IFIs (Außenwirtschaftsprogramm, IFI-Programmierung sowie IFI-Ansiedlungspolitik des Bundesministeriums für Finanzen).

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Mitgliedschaft bei IFIs
  • Vertragsabschluss über das Programm
  • Vordefiniertes Resultatsmesssystem

Beschreibung

Im Rahmen der „Zahlungen an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs)“ werden österreichische Beiträge als Zuschüsse an multilaterale Finanzinstitutionen geleistet. Diese Förderung, gültig seit dem 08.10.2012 und unbegrenzt verfügbar, unterstützt Wiederauffüllungen von weichen Finanzierungsfenstern sowie die programmatische Zusammenarbeit im Außenwirtschafts- und IFI-Programm des Bundesministeriums für Finanzen. Ziel ist es, die Leistungsqualität und Effizienz der IFIs nachhaltig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig wird die Qualität der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) gefördert und die Herstellung von Gender-Chancengleichheit in institutioneller Struktur und operativen Maßnahmen der IFIs vorangetrieben. Die Förderung trägt zur Erreichung der SDGs im Sinne der Agenda 2030 bei und stärkt Österreichs außenwirtschaftliche Interessen in Wien und darüber hinaus.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen mit österreichischer Mitgliedschaft bei den IFIs, die einen gültigen Vertragsabschluss über das IFI-Programm nachweisen und ein vordefiniertes Resultatsmesssystem implementieren. Die Förderung erfolgt fortlaufend, Antragsfristen bestehen nicht, wodurch eine rasche Mittelzuwendung möglich ist. Der Fokus liegt auf den thematischen Bereichen Außenwirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Außenwirtschaft & Messen sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Eingereichte Anträge werden durch das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung III/3 „Internationale Finanzinstitutionen“, geprüft. Internationale Finanzinstitutionen mit vertraglicher Beteiligung am IFI-Programm können jederzeit Mittel beantragen, um ihre finanziellen Beiträge an multilaterale Organisationen abzusichern und gemeinsam global wirksame Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik voranzutreiben.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.