Zahlungen an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs)
Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen im Rahmen von Wiederauffüllungen und der programmatischen Zusammenarbeit ohne begrenztes Budgetvolumen. Laufende Zahlungen für multilaterale Entwicklungs- und Finanzinstitutionen.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung Österreichs für Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) im Rahmen von Wiederauffüllungen von weichen Fenstern sowie der programmatischen Zusammenarbeit (Außenwirtschaftsprogramm, IFI-Programmierung und IFI-Ansiedlungspolitik) zur Förderung von Official Development Assistance und zur Sicherstellung der Effizienz und Gender-Chancengleichheit in den IFIs.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Österreich leistet fortlaufende finanzielle Mittel für multilaterale Entwicklungs- und Finanzinstitutionen im Rahmen von Wiederauffüllungen der „weichen Fenster“ sowie der programmatischen Zusammenarbeit. Ziel ist es, die Effizienz und Qualität der Official Development Assistance zu stärken und die Gender-Chancengleichheit sowohl in der institutionellen Struktur als auch in den operativen Bereichen sicherzustellen. Das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung III/3 „Internationale Finanzinstitutionen“, koordiniert dabei die Beteiligung an Weltbank, Europäischer Investitionsbank und vergleichbaren Institutionen und schafft die strategischen Leitlinien für österreichische Expertise in internationalen Gremien. Die Förderart in Form von Zuschüssen erfolgt ohne festgelegtes Budgetvolumen und ermöglicht eine flexible Reaktion auf globale Entwicklungsbedarfe.
Diese Unterstützung richtet sich an alle öffentlichen multilateralen Entwicklungs- und Förderbanken, die sich im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit engagieren. Die Mittel werden im Kontext des Außenwirtschaftsprogramms sowie der IFI-Programmierung und IFI-Ansiedlungspolitik eingesetzt, um eine nachhaltige ländliche Entwicklung, landwirtschaftliche Projekte und den globalen Handel zu fördern. Durch die regelmäßige Überprüfung der Auszahlungssummen und die Anpassung an aktuelle Anforderungen trägt die Förderung zur Umsetzung der SDGs der Agenda 2030 bei. Interessierte Institutionen können laufend Anträge einreichen, da keine fixe Frist existiert. Die Transparenz über die ausgezahlten Summen wird quartalsweise aktualisiert, um eine verlässliche Übersicht aller geleisteten Beiträge zu gewährleisten und Rückforderungen oder Endabrechnungen zeitnah zu berücksichtigen.
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