Zentrales Technologieprogramm Saar
Zuschussförderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) von Unternehmen im Saarland mit Unterstützung durch den EFRE. Zuschusshöhe je nach Unternehmensgröße und Vorhaben 25 %–80 %, max. 300 000–500 000 €; zweistufiges Antragsverfahren, laufende Einreichung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer und erfolgversprechender Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, einzeln oder in Kooperation mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten
- Beschäftigung von qualifiziertem FuE-Personal
- externe Dienst- und Entwicklungsleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland
- KMU gemäß EU-KMU-Definition (bei De-minimis-Förderung)
- Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten mit KMU und FuE-Einrichtungen
- Inhaltlicher Bezug zu den Schwerpunktfeldern der Innovationsstrategie Saarland (bei EFRE-Förderung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektvorschlag
- Antrag
- Erforderliche Unterlagen nach positiver Vorprüfung
Beschreibung
Das Zentrale Technologieprogramm Saar richtet sich an innovative Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, die Forschung und Entwicklung (FuE) vorantreiben möchten. Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben, die in Kooperation mit Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen realisiert werden. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Projektumfang und liegt zwischen 25 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben, mit einem maximalen Fördersatz von bis zu 500 000 €. Gefördert werden insbesondere einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten, neu geschaffene FuE-Stellen sowie externe technische Dienstleistungen. Dabei muss der inhaltliche Bezug zu den Schwerpunktfeldern der saarländischen Innovationsstrategie – wie Mechatronik, Automatisierung, Produktionstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Lifesciences, Materialien oder Energie – gegeben sein.
Der zweistufige Antragsprozess beginnt mit der Einreichung eines Projektvorschlags zur Vorprüfung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Nach positiver Bewertung folgen Antrag und ergänzende Unterlagen. Die laufende Einreichung ermöglicht kurzfristige Antragstellungen ohne feste Fristen. Voraussetzung für eine Verbundförderung ist eine formale Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten KMU und Forschungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition sowie über die AGVO hinaus auch Verbundpartner aus Hochschule und Forschung. Dieses Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Innovationsstandorts Saarland und fördert zukunftsträchtige Technologien sowie nachhaltige Wertschöpfung durch gezielte EFRE-Unterstützung.
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