Zertifikatsverlängerung als Therapeut*in – Stiftung Homöopathie-Zertifikat
Alle zwei Jahre Nachzertifizierung für homöopathische Therapeut*innen der SQhT zur Sicherung und Weiterentwicklung der Behandlungsqualität. Antrag und Fortbildungsnachweise unaufgefordert zum Ablaufdatum einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Verbesserung der homöopathischen Behandlungsqualität durch regelmäßige Verlängerung des Homöopathie-Zertifikats unter Einhaltung definierter Qualitätskriterien und Fortbildungsverpflichtungen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhandenes Homöopathie-Zertifikat der SQhT
- Einhaltung der Qualitätskriterien der SQhT
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zertifikatsverlängerung
- Nachweise homöopathischer Fortbildungen (60 UE/2 Jahre)
- Nachweise klinischer Fortbildungen (16 UE/2 Jahre)
- Supervisionsjournal (bei Supervisand*innen)
Bewertungskriterien
- Vollständigkeit des Antrags
- Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen
- Beachtung der Qualitätskriterien der SQhT
Beschreibung
Die Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SQhT) bietet bundesweit eine kontinuierliche Möglichkeit zur zweijährigen Verlängerung des Homöopathie-Zertifikats für Therapeut:innen an. Ziel dieser Nachzertifizierung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der homöopathischen Behandlungsqualität im Sinne definierter Qualitätskriterien. Förderberechtigt sind bereits zertifizierte Praktiker:innen, die durch regelmäßige Fortbildungen ihr Fachwissen im Gesundheits- und Aus- & Weiterbildungskontext belegen möchten. Die Antragstellung erfolgt unaufgefordert zum Ablaufdatum des aktuellen Zertifikats und unterliegt einer Bewertung nach Vollständigkeit des Antrags, Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen sowie Beachtung der SQhT-Qualitätsstandards. Die Förderung erfolgt als „Sonstige“ Zuwendung und unterstützt Therapeut:innen in ihrer beruflichen Entwicklung und im verantwortungsvollen Umgang mit Patient:innen.
Für die Antragstellung gelten folgende Voraussetzungen: Ein gültiges Homöopathie-Zertifikat der SQhT sowie die Anerkennung der Qualitätskriterien. Erforderliche Unterlagen umfassen einen ausgefüllten Antrag auf Zertifikatsverlängerung, Nachweise homöopathischer Fortbildungen (60 UE innerhalb von zwei Jahren), klinischer Fortbildungen (16 UE/2 Jahre) und gegebenenfalls ein Supervisionsjournal. Dabei werden Unterrichtseinheiten (UE) von 45 Minuten als CME-Punkte anerkannt. SQhT-zertifizierte Arbeitskreise, Supervisionen oder eigene Publikationen können bis zu 50 % der Verpflichtung ersetzen. Über- und Untererfüllungen können in Folgezeiträume übertragen werden, und speziell erfahrene Therapeut:innen ab 65 bzw. 67 Jahren haben die Möglichkeit von Erleichterungen. Durch die regelmäßig erneuerte Selbstverpflichtung zu ethischen Richtlinien und medizinischer Sorgfalt leistet die Stiftung einen Beitrag zur nachhaltigen Qualitätssicherung in der Klassischen Homöopathie.
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