Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Die FFA-Förderung vergibt Zuschüsse für die Herstellung neuer Kurzfilme und nicht programmfüllender Kinderfilme auf Basis bereits erfolgreich ausgewerteter Referenzfilme. Anträge bis 31.12. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Förderung der Filmproduktion im Kurzfilm- und nicht programmfüllenden Kinderfilmsektor durch Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln gemäß Filmförderungsgesetz.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionskosten für Kurzfilme
- Produktionskosten für nicht programmfüllende Kinderfilme
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fertiggestellter Kurzfilm oder nicht programmfüllender Kinderfilm
- Auswertung auf bestimmten Festivals und/oder Erhalt von Preisen oder Auszeichnungen
- Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Zuerkennungsbescheides
- Antrag spätestens bis zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem die zweijährige Frist abläuft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuerkennung
- Nachweis der Festivalteilnahme
- Nachweis über erhaltene Auszeichnungen
- Projektbeschreibung des neuen Vorhabens
Beschreibung
Die Fördermaßnahme „Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025“ der FFA Filmförderungsanstalt richtet sich bundesweit an Hersteller:innen und Produzent:innen, die bereits erfolgreich ausgewertete Kurzfilme oder nicht programmfüllende Kinderfilme vorweisen können. Als nachträgliche Zuschussförderung wird in einem zweistufigen Verfahren zunächst die Zuerkennung von Referenzmitteln für bereits prämierte oder festivalgezeigte Filme beantragt. Anschließend können die zuerkannten Mittel innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Zuerkennungsbescheides für die Realisierung eines neuen Projekts abgerufen werden. Durch diese Finanzierungsstruktur soll die kreative Vielfalt im Kurzfilm- und Kinderfilmschaffen nachhaltig gestärkt werden. Anträge sind jeweils bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres möglich, in dem die zweijährige Frist zur Berechnung der Referenzpunkte abläuft.
Förderberechtigt sind Existenzgründer:innen, Privatpersonen sowie Unternehmen, die den Nachweis eines fertiggestellten Referenzfilms mit Preisverleihungen oder Festivalteilnahmen erbringen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate, wobei ausschließlich Produktionskosten für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme förderfähig sind. Bewerbungsunterlagen umfassen den Antrag auf Zuerkennung, Nachweise der Festivalteilnahme und erhaltenen Auszeichnungen sowie eine detaillierte Projektbeschreibung des geplanten neuen Vorhabens. Das Programm wendet sich gezielt an jene Filmschaffenden, die ihr kreatives Potenzial mit professioneller Unterstützung weiter ausbauen möchten und dabei von den Erfahrungen ihrer Referenzprojekte profitieren wollen.
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