Zuschuss

Zukunftshaus

Gemeinschaftliches, bezahlbares Wohnen in aktiver Nachbarschaft: Bewerbung als "Hoffnungsträger im Quartier" möglich, Einzug ab Anfang 2025 in Baden-Württemberg.

Wohnungsbau & Modernisierung Regionalförderung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Schaffung hochwertiger, bezahlbarer Wohnungen in gemeinschaftlich gestalteten Quartieren mit dem Ziel, gelebte Nachbarschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins
  • Identifikation mit der Vision und den Werten der Hoffnungsträger Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Wohnberechtigungsschein
  2. Bewerbungsschreiben

Bewertungskriterien

  • Identifikation mit Vision und Konzeption
  • Soziales Engagement im Quartier

Beschreibung

Das Förderprogramm Zukunftshaus der Hoffnungsträger Stiftung unterstützt gemeinschaftliches und bezahlbares Wohnen in Baden-Württemberg. In neu entstehenden Wohnquartieren können sich Haushalte mit Wohnberechtigungsschein als „Hoffnungsträger:innen im Quartier“ bewerben und ab Anfang 2025 ihre neue Wohnung beziehen. Ziel ist die Schaffung hochwertiger, kostengünstiger Wohneinheiten in lebendigen Nachbarschaften, die durch attraktive Außenanlagen, Gemeinschaftsräume und eine nachhaltige Bauweise geprägt sind. Die Stiftung kooperiert dabei mit Investoren und Immobilienverwaltungen, um bedarfsorientierten sozialen Wohnraum zu realisieren und einen Rahmen für gelebten Zusammenhalt und aktives Engagement zu bieten.

Gefördert werden Privatpersonen und Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die sich mit den christlichen Werten und der Vision der Hoffnungsträger Stiftung identifizieren. Wichtige Kriterien bei der Auswahl sind die Übereinstimmung mit dem Konzept des Zukunftshauses sowie das soziale Engagement im Quartier. Die Einreichung ist fortlaufend möglich – ein fester Stichtag entfällt. Für die Bewerbung werden der Wohnberechtigungsschein und ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben benötigt. Interessierte Haushalte erhalten so die Chance, Teil eines zukunftsorientierten Wohnprojekts zu werden, in dem Solidarität und aktive Nachbarschaftspflege im Mittelpunkt stehen.

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