Zuschuss

Zusatzförderungen (Neubauförderung)

Das Land Tirol gewährt im Neubau in Tirol ergänzende, nicht rückzahlbare Zuschüsse für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen, Wohnstarthilfe, Kinder, behindertengerechte Maßnahmen und sicheres Wohnen. Ansuchen sind gemeinsam mit dem Ansuchen um einen Förderungskredit einzubringen und können laufend gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Neubau zur Unterstützung von energiesparenden und umweltfreundlichen Baumaßnahmen, zur Finanzierung des Grundkostenanteils (Wohnstarthilfe), zur Förderung von Kindern, behindertengerechten Maßnahmen und sicherem Wohnen.

Förderfähige Ausgaben

  • Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen (z. B. verbesserter Heizwärmebedarf, Biomasseheizung, Wärmepumpe, Solaranlage)
  • Wohnstarthilfe (Finanzierung des Grundkostenanteils)
  • Zuschüsse für Kinder (ab dem 3. Kind bzw. je nach Familiengröße)
  • Behindertengerechte Maßnahmen
  • Zuschuss Sicheres Wohnen (barrierefreie Ausstattung)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der Voraussetzungen laut Wohnbauförderungsrichtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Formblatt Wohnbauförderung Neubau)
  2. Informationsblatt Zusatzförderungen (mbl-zus.pdf)

Beschreibung

Die Zusatzförderungen (Neubauförderung) des Landes Tirol richten sich an private Bauherr:innen und Erwerber:innen von Wohnobjekten in Tirol. Im Rahmen eines Neubauvorhabens werden ergänzende, nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, um energiesparende und umweltfreundliche Baumaßnahmen zu unterstützen sowie den Grundkostenanteil im Rahmen der Wohnstarthilfe abzudecken. Darüber hinaus fördert das Programm Familien ab dem dritten Kind, behindertengerechte Ausstattungen und barrierefreien, sicheren Wohnraum. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und müssen parallel zur Beantragung eines Förderungskredites gestellt werden. So wird eine nahtlose Kombination aus Kredit und Zuschuss gewährleistet.

Förderberechtigt sind natürliche Personen, die ein gefördertes Neubauprojekt realisieren. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Einhaltung der Vorgaben der Wohnbauförderungsrichtlinie. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung des Heizwärmebedarfs, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen, Solarkollektoren, komfortable Lüftungsanlagen, ökologisch vorteilhafte Baustoffe sowie Zuschüsse für Kinder, behindertengerechte Anpassungen und sicheres Wohnen. Für die Antragstellung werden das Formblatt Wohnbauförderung Neubau und das „Informationsblatt Zusatzförderungen (mbl-zus.pdf)“ benötigt. Da die Einreichung laufend möglich ist, können Bauherr:innen ihren Förderungswunsch jederzeit in Kooperation mit den Wohnbauförderungsstellen anstoßen und so einen Beitrag zu nachhaltigem und leistbarem Wohnraum in Tirol leisten.

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