Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität
Förderung zur Optimierung des elementaren Bildungsangebots und zur Anhebung der Betreuungsqualität in privaten elementaren Bildungseinrichtungen der Stadt Wien. Anträge können von 18.06.2024 bis 31.12.2029 gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderung dient der Optimierung des elementaren Bildungsangebots von Kinderbetreuungsplätzen in privaten elementaren Bildungseinrichtungen in Wien. Ziel ist die Anhebung der Betreuungsqualität frühkindlicher Bildung durch einheitliche Qualitätsstandards und eine Verbesserung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels.
Förderfähige Ausgaben
- Zusätzliche Personalstunden
- Anstellung von Reinigungs- und Küchenpersonal
- Personalaus- und weiterbildungsmaßnahmen
- Zukauf externer Dienstleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Gastgeschenke und Trinkgelder
- Reisekosten
- Kalkulatorische Kosten
- Entgangene Gewinne
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufrechte Fördervereinbarung im Modell "Beitragsfreier Kindergarten" – Vollförderung
- Vorhandensein mindestens einer Kleinkindergruppe, Kindergartengruppe oder Familiengruppe
- Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung oder kanonische Rechtsform
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Einverständniserklärung und Kopie des amtlichen Lichtbildausweises
- Nachweise über Sozialversicherungsanmeldungen und Lohnkonten
- Aktuelle Vereinsstatuten/Gesellschaftsvertrag/Stiftungserklärung
- Aktueller Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug
Bewertungskriterien
- Öffentliches Interesse und Bezug zur Stadt Wien
- Finanzieller Bedarf
- Einheitliche Qualitätsstandards
- Einhaltung gesetzlicher und pädagogischer Vorgaben
Beschreibung
Die Förderung „Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität“ unterstützt gemeinnützige Trägerorganisationen in Wien dabei, das elementare Bildungsangebot in privaten Kindergartengruppen, Kleinkindergruppen und Familiengruppen nachhaltig zu optimieren. Sie richtet sich an Einrichtungen mit einer gültigen Vollfördervereinbarung im Modell „Beitragsfreier Kindergarten“ und mindestens einer Betreuungsgruppe für Kinder bis zum Schulpflichtbeginn. Ziel ist eine spürbare Anhebung der frühkindlichen Betreuungsqualität durch einheitliche Qualitätsstandards und eine verbesserte Fachkräfte-Kind-Relation. Gefördert werden zusätzliche Personalstunden, die Anstellung von Reinigungs- und Küchenkräften, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für pädagogisches Personal sowie der Zukauf externer Dienstleistungen. Die maximale Förderquote beträgt 100 %, wobei monatliche Zuschläge zwischen 850 € und 1.700 € pro Gruppe gewährt werden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen eines fünfjährigen Förderzeitraums bis Ende 2029, basierend auf Kriterien wie öffentlichem Interesse, finanziellem Bedarf und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Trägerorganisationen die Gemeinnützigkeit nachweisen und aktuelle Vereinsstatuten beziehungsweise Gesellschaftsverträge vorlegen. Ergänzend sind Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, Nachweise über Sozialversicherungsanmeldungen und Lohnkonten sowie ein Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug einzureichen. Unzulässig sind etwa Repräsentationskosten, Reisekosten oder kalkulatorische Kosten. Die jährliche Abrechnung erfolgt mittels zahlenmäßiger Nachweise und Sachberichten, um die zweckgemäße Verwendung der Mittel zu dokumentieren. Durch diese Förderinitiative wird die nachhaltige Stärkung der Betreuungsqualität in Wien gewährleistet und die Entwicklungsschritte der Kinder bestmöglich begleitet.
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