Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens/Bergrettungseinsätzen - KTN
Erstattung der Entgeltfortzahlungen an Arbeitgeber, deren Beschäftigte als Einsatzorganisation bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen im dienstlichen Einsatz verhindert sind. Gültig ab 01.09.2019, unbegrenzte Laufzeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung bezweckt die Rückerstattung jener Kosten aus dem Katastrophenfonds, die den Ländern entstehen, wenn sie Arbeitgeber für den durch den Ausfall von Arbeitskräften als freiwillige Mitglieder einer Einsatzorganisation bedingten Entgeltverlust entschädigen.
Förderfähige Ausgaben
- Entgeltfortzahlungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer muss dem österreichischen Arbeitsrecht (z. B. Angestelltengesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) unterliegen.
- Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer muss Mitglied einer anerkannten Einsatzorganisation sein.
- Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer darf nicht bei einer Gebietskörperschaft oder einem mehrheitlich im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden Unternehmen beschäftigt sein.
- Der Einsatz muss infolge eines Großschadensereignisses oder eines Bergrettungseinsatzes von mindestens 8 Stunden gemäß § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz erfolgt sein.
- Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer muss mindestens 8 Stunden ununterbrochen eingesetzt gewesen sein.
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Beschreibung
Unternehmen in Kärnten können aufatmen: Seit dem 01.09.2019 erstattet das Land Kärnten über die Katastrophenfonds jene Entgeltfortzahlungen in voller Höhe, die entstehen, wenn Beschäftigte als freiwillige Mitglieder anerkannter Einsatzorganisationen bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen im dienstlichen Einsatz sind. Diese Förderung zielt darauf ab, die finanziellen Aufwendungen auszugleichen, wenn Arbeitskräfte mindestens acht Stunden ununterbrochen im Einsatz stehen und dadurch ihrer regulären Tätigkeit nicht nachgehen können. Die Maßnahme gilt unbefristet und deckt sämtliche Lohnfortzahlungen ab, wobei keine Obergrenze des Budgets festgelegt ist. Antragstellende Arbeitgeber:innen erhalten eine 100 %ige Förderquote – so bleiben weder Liquiditätsengpässe noch besondere Eigenmittelbelastungen zurück.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass das AMS nicht betroffen ist, die Mitarbeitenden einem österreichischen Arbeitsrechtsrahmen unterliegen, nicht in einem überwiegend gebietskörperschaftseigenen Betrieb stehen und Mitglied einer anerkannten Einsatzorganisation sind. Ebenso muss der Einsatz infolge eines Großschadensereignisses oder eines Bergrettungseinsatzes erfolgt sein sowie durchgehend acht Stunden betragen. Die unkomplizierte Antragstellung wird direkt beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz, durchgeführt. Dieses Instrument unterstützt Arbeitgeber:innen und Einsatzorganisationen gleichermaßen und sichert die Einsatzbereitschaft im Katastrophenschutz sowie bei Bergrettungseinsätzen in Kärnten nachhaltig.
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