Zuschüsse des Landes Tirol zu den Kosten der Schülerbeförderung
Das Land Tirol gewährt Gemeinden und Gemeindeverbänden jährliche Zuschüsse zu den Kosten der Schülerbeförderung für Fälle, in denen der Schulweg ohne öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Anträge sind bis spätestens 30. November eines jeden Jahres zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Mobilität schulpflichtiger Kinder durch Gewährung von Zuschüssen zu den Differenzkosten zwischen den tatsächlich angefallenen Beförderungskosten und den vom Bund erstatteten Beträgen, unter Berücksichtigung der Finanzkraft des Kostenträgers (Gemeinde bzw. Gemeindeverband).
Förderfähige Ausgaben
- Differenzkosten der Schülerbeförderung (tatsächliche Kosten abzüglich Bundserstattung)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Transport schulpflichtiger Kinder muss durch eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband organisiert werden.
- Eine Differenz zwischen tatsächlich angefallenen Kosten und dem vom Bund refundierten Betrag muss gegeben sein.
- Den Schülerinnen und Schülern ist der Schulweg ohne Benützung eines öffentlichen oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Verkehrsmittels nicht zumutbar.
Bewertungskriterien
- Finanzkraft der antragstellenden Gemeinde bzw. des Gemeindeverbands
Beschreibung
Das Programm gewährt Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bundesland Tirol eine finanzielle Unterstützung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung in Fällen, in denen der Schulweg ohne öffentliche oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzte Verkehrsmittel unzumutbar wäre. Öffentliche Einrichtungen als Kostenträger:innen profitieren von jährlichen Zuschüssen, die die Mobilität schulpflichtiger Kinder fördern und den Aufwuchs an Transportkosten abfedern. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Finanzkraft der antragstellenden Gemeinde bzw. der beteiligten Gemeinden eines Gemeindeverbands. Damit werden jene Wege abgesichert, die abseits bestehender Verkehrsverbindungen liegen und insbesondere in ländlichen Gebieten essenzielle Zugänge zu Bildungseinrichtungen gewährleisten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Beförderung von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden eigenverantwortlich organisiert wird und eine Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten und den vom Bund erstatteten Beträgen besteht. Darüber hinaus muss der Schulweg ohne Benützung öffentlicher oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzter Verkehrsmittel als unzumutbar eingestuft werden. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich die Differenzkosten der Schülerbeförderung (tatsächliche Kosten abzüglich Bundeserstattung). Die Antragstellung erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Unterrichtsjahres und ist bis spätestens 30. November desselben Kalenderjahres bei der Tiroler Landesregierung einzureichen. Gemeinden und Gemeindeverbände werden ermutigt, alle erforderlichen Nachweise fristgerecht vorzulegen, um eine zeitnahe Auszahlung der Zuschüsse sicherzustellen.
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