Zuschuss

Zuschüsse für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots

Zweckzuschüsse für Investitions- und Personalkosten zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze, Verlängerung der Öffnungszeiten und Verbesserung des Betreuungsschlüssels in der Steiermark. Anträge sind vor Maßnahmendurchführung in festgelegten Call-Perioden einzureichen. Fertigstellung bis 30.06.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.02.2015
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung der Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze sowie der Verlängerung der Öffnungszeiten und Verbesserung des Betreuungsschlüssels von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Gefördert werden Investitions- und Personalkosten im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze oder Verlängerung der täglichen und jährlichen Öffnungszeiten oder Verbesserung des Betreuungsschlüssels
  • Genehmigung der Maßnahmen durch die Landesregierung
  • Nachweis der Bau- bzw. Personalkosten
  • Nachweis von Mindestzeiten in Bezug auf die tägliche und jährliche Öffnungszeit der Kinderbetreuungseinrichtung
  • Mindestbetriebsdauer von zehn Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kostenschätzung gemäß ÖNORM B 1801-1
  3. Gehaltsnachweise
  4. Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
  5. Betriebsdaten der Kinderbetreuungseinrichtung

Beschreibung

Die Initiative richtet sich an gemeinnützige und öffentliche Träger von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen in der Steiermark, um Investitions- und Personalkosten zielgerichtet zu fördern. Im Fokus steht die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze, die Verlängerung täglicher und jährlicher Öffnungszeiten sowie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Damit trägt das Programm zur Stärkung innovativer Betreuungsmodelle, zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Die Förderung ist seit Februar 2015 unbefristet verfügbar und unterstützt die Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte im Themenfeld Kinder und Jugendliche, Soziales, Bildung sowie Aus- & Weiterbildung. Die Fördermaßnahmen müssen bis spätestens 30.06.2027 abgeschlossen sein und schaffen die Grundlage für eine qualitativ hochwertige und bedarfsorientierte Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

Antragsberechtigt sind Betreiber:innen institutioneller Einrichtungen mit mindestens zehn Jahren Betriebsdauer. Für die Bewilligung ist die Genehmigung der Maßnahmen durch die Landesregierung sowie der Nachweis aller anfallenden Bau- und Personalkosten erforderlich. Die Einreichung erfolgt vor Maßnahmendurchführung im Rahmen festgelegter Call-Perioden. Gefördert werden ausschließlich Investitions- und Personalkosten; zur Antragseinreichung werden das ausgefüllte Formular, eine Kostenschätzung nach ÖNORM B 1801-1, Gehaltsnachweise, Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen und Betriebsdaten benötigt. Für Investitionskostenzuschüsse ist die fristgerechte Endabrechnung bis zum 30.06.2027 sicherzustellen, für Personalkostenzuschüsse bis zum 10.10.2027. Eine Verlängerung der Fristen ist ausgeschlossen. Dieses transparente Auswahlverfahren und die klare Dokumentationspflicht schaffen Planungssicherheit und fördern eine effiziente Mittelverwendung.

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