Zuschuss

Zuschüsse für den Betrieb und für Investitionen an Frauen- und Kinderschutzhäuser

Förderung zur Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Frauen durch Betriebskosten und Investitionen in Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg. Laufende Antragsstellung möglich.

Soziales Frauenförderung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Frauen durch Unterstützung der Kriseninvention sowie präventiver und nachsorgender Aufgaben in Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie Finanzierung investiver Maßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Investive Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft eines Frauen- oder Kinderschutzhauses in Baden-Württemberg

Beschreibung

Der Zuschuss des Landes Baden-Württemberg richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg betreiben. Ziel ist eine umfassende Unterstützung gewaltbetroffener Frauen durch Finanzierung sowohl laufender Betriebskosten als auch investiver Maßnahmen. Gefördert werden Projekte zur Kriseninvention, präventive Angebote sowie nachsorgende Hilfen, um Schutzräume zu stärken und auszubauen. Die flexible Förderstruktur ermöglicht eine kontinuierliche Antragstellung, sodass Träger:innen zeitnah auf akuten Handlungsbedarf reagieren können. Auf diese Weise wird die Basisarbeit in den Schutzhäusern abgesichert und zugleich die Infrastruktur für zukunftsweisende Erweiterungsmaßnahmen geschaffen.

Interessent:innen profitieren von einer schlanken Antragstellung bei den jeweiligen Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Eine formale Voraussetzung ist die Trägerschaft eines Frauen- oder Kinderschutzhauses im Bundesland. Geförderte Ausgaben umfassen neben den Betriebskosten insbesondere bauliche und technische Investitionen, die den Schutz, die Unterbringung und die Betreuung der Betroffenen nachhaltig verbessern. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel leistet das Förderprogramm einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des sozialen Netzes und zur nachhaltigen Prävention sowie Nachsorge für Frauen und Kinder in Notsituationen.

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