Zuschüsse für deutschsprachige Altösterreicher an juristische Personen
Gefördert werden Projekte mit Altösterreicher- bzw. altösterreichischem Bezug. Förderadressat sind juristische Personen. Anträge können jederzeit gestellt werden (Gültig ab 01.01.2014, unbegrenzt).
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte mit Altösterreicher- bzw. altösterreichischem Bezug durch juristische Personen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsformular mit Finanzierungsplanung
- Subventionserklärung
- Förderungszusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplanung
- Subventionserklärung
- Förderungszusage
Beschreibung
Die Zuschüsse für deutschsprachige Altösterreicher an juristische Personen in Kärnten unterstützen Projekte, die einen historischen oder kulturellen Bezug zu Altösterreich aufweisen. Als fortlaufende Fördermöglichkeit können Anträge ganzjährig seit dem 01.01.2014 und ohne zeitliche Obergrenze eingereicht werden. Träger:innen der Förderung sind juristische Personen wie Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder öffentliche Einrichtungen, die sich im Themenfeld „Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie“ sowie im Bereich „Arbeit & Soziales“ engagieren. Ziel ist die nachhaltige Bewahrung altösterreichischer Traditionen und Erinnerungskultur durch initiierte Maßnahmen in Kärnten.
Fördervoraussetzungen sind die Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars einschließlich einer detaillierten Finanzierungsplanung, einer rechtskräftigen Subventionserklärung und einer förmlichen Förderungszusage. Bei positiver Entscheidung erfolgt eine Belegkontrolle und die Entwertung der Originalrechnungen bis zur Höhe des gewährten Zuschusses; ein abschließender Verwendungsnachweis ist verpflichtend vorzulegen. Interessierte juristische Personen finden alle erforderlichen Unterlagen in den allgemeinen Richtlinien für Direktförderungen aus Landesmitteln und können sich bei Fragen an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, wenden. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit erlaubt eine flexible Projektplanung und eine zeitnahe Umsetzung wichtiger Vorhaben mit altösterreichischem Bezug in der Region Kärnten.
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