Zuschüsse für repräsentative Anlässe
Zuschüsse für repräsentative Veranstaltungen und Empfänge mit Bezug zum Land Kärnten bzw. Amt der Kärntner Landesregierung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von repräsentativen Veranstaltungen und Empfängen, die einen Konnex zum Land Kärnten bzw. dem Amt der Kärntner Landesregierung haben.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher Antrag
- Subventionserklärung
- Förderungszusage durch den politischen Referenten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Subventionserklärung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Programm „Zuschüsse für repräsentative Anlässe“ unterstützt Veranstaltungen und Empfänge, die in direktem Zusammenhang mit dem Land Kärnten bzw. dem Amt der Kärntner Landesregierung stehen. Gefördert werden sowohl private als auch juristische Antragstellende wie Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Stiftungen oder Genossenschaften. Der Zuschuss leistet einen Beitrag zur regionalen Förderung und trägt zur Belebung des kulturellen Lebens sowie zur Stärkung der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung in Kärnten bei. Ob Eröffnungsfeier, Jubiläumsempfang oder kulturelle Veranstaltung – die Förderung honoriert repräsentative Anlässe, die die Identität und Bekanntheit der Region in den Fokus rücken. Einreichungen sind fortlaufend möglich und schaffen Planungssicherheit für künftige Events.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein schriftlicher Antrag, eine Subventionserklärung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan erforderlich. Zusätzlich muss eine Förderungszusage durch den zuständigen politischen Referenten des Amtes der Kärntner Landesregierung vorliegen. Die Abwicklung erfolgt auf Basis einer Ermessensentscheidung nach den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mittels Originalbelegen und Zahlungsbestätigungen vorzulegen. Durch die jederzeit geöffnete Frist sind kurzfristige Planungen genauso möglich wie langfristig geplante Repräsentationsmaßnahmen. Das Programm bietet somit eine flexible und zuverlässige Finanzierungsquelle für alle, die repräsentative Veranstaltungen in Kärnten konzipieren und durchführen möchten.
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