Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz
Förderung nach dem Volksgruppengesetz in Österreich zur Erhaltung und Sicherung des Bestandes autochthoner Volksgruppen sowie interkultureller Projekte. Antragstellung ausschließlich online.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bund fördert Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen; weiters interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch Non-Profit-Organisationen oder öffentliche Einrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Originalrechnungen
- Originalzahlungsbelege
- Kontoauszüge
- Belegexemplare
- Berichtsunterlagen
- Einnahmen/Ausgabenrechnung
Beschreibung
Das Förderprogramm nach dem Volksgruppengesetz unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in ganz Österreich bei Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung des Bestandes autochthoner Volksgruppen sowie bei interkulturellen Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Im Fokus stehen die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Roma. Mit Beiträgen aus den Bereichen Kultur, Engagement für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales trägt die Förderung dazu bei, sprachliche und kulturelle Kompetenzen zu stärken, das Gemeinschaftsleben der Volksgruppen zu intensivieren und ihre Rechte langfristig abzusichern. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Transparenzportal des Bundeskanzleramts. Für das Förderjahr 2026 ist die Einreichfrist bereits abgelaufen; weitere Termine werden jährlich bekannt gegeben.
Zur Abrechnung und Kontrolle sind Originalrechnungen, Originalzahlungsbelege, Kontoauszüge, Belegexemplare, Berichtsunterlagen sowie eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach rechtswirksamer Annahme des Vertragsanbots auf ein Konto der Fördernehmenden, bei größeren Fördersummen in Raten. Das Bundeskanzleramt behält sich vor, vertiefende Berichte und Vor-Ort-Kontrollen anzufordern. Mit dieser Förderung werden strukturelle Stärken der Volksgruppenorganisationen ausgebaut und das interkulturelle Miteinander nachhaltig unterstützt.
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