Zuschuss

Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz

Der Bund fördert in Wien Maßnahmen und Vorhaben zur Erhaltung und Sicherung des Bestandes der autochthonen Volksgruppen sowie interkulturelle Projekte. Online-Antrag jederzeit möglich.

Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Der Bund fördert Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen; weiters interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Sonstige Projektausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zweckgebundene Organisation (Verein, Stiftung, Fonds) zur Erhaltung einer Volksgruppe
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften für volksgruppenspezifische Vorhaben
  • Allgemeine Zuverlässigkeit des Fördernehmers
  • Ausfinanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung weiterer Fördergeber
  • Förderempfehlung durch den jeweiligen Volksgruppenbeirat
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular/Online-Antragsformular
  2. Aktivitätenerfassungsblätter
  3. Letzter Jahresabschluss
  4. Detaillierte Kostenkalkulation
  5. Vereinsstatuten (bei Erstantrag)
  6. Mietvertrag
  7. Dienstvertrag
  8. Verlagsvertrag
  9. Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung
  10. Kooperationsvertrag

Bewertungskriterien

  • Relevanz für die Zielgruppe
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Kultureller Mehrwert
  • Interkultureller Dialog

Beschreibung

Unter dem Volksgruppengesetz fördert der Bund in Wien Interessenverbände, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, den Bestand der autochthonen Volksgruppen, ihr besonderes Volkstum und ihre Rechte zu sichern und zu erhalten. Gefördert werden sowohl kulturelle Initiativen als auch interkulturelle Vorhaben, die das Zusammenleben der slowenischen, kroatischen, ungarischen, tschechischen und slowakischen Volksgruppe sowie der Roma stärken. Der Zuschuss deckt Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten und weitere Projektausgaben ab; rückwirkende Kosten oder Schuldenausgleich bleiben ausgeschlossen. Projekte können im Themenfeld Kultur, Bildung, Medien, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung angesiedelt sein und werden über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten unterstützt. Die Förderart ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Voraussetzung ist eine Empfehlung durch den zuständigen Volksgruppenbeirat sowie die nachgewiesene Ausfinanzierung unter Berücksichtigung weiterer Fördergeber und die allgemeine Zuverlässigkeit der Antragsteller:innen. Die Bewertung erfolgt nach Relevanz für die Zielgruppe, kulturellem Mehrwert, Nachhaltigkeitsaspekten und dem interkulturellen Dialog. Ein Online-Antrag im Transparenzportal kann seit dem 1. Mai 2023 ohne Fristbegrenzung eingereicht werden, da die Mittelvergabe fortlaufend möglich ist. Zur Einreichung sind das Antragsformular mit Kosten- und Finanzierungsplan, Aktivitätenerfassungsblätter, der letzte Jahresabschluss und bei Erstanträgen Statuten sowie gegebenenfalls Mietvertrag, Dienst- oder Verlagsvertrag und standardisierte Arbeitsplatzbeschreibungen hochzuladen, um eine rechtswirksame Förderzusage zu erhalten.

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