Zuschuss

Zuschüsse nach der Richtlinie über freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Die Stadt Schwarzenbek gewährt freiwillige Zuschüsse an gemeinnützige Vereine und Verbände mit Sitz in Schwarzenbek. Anträge sind bis zum 15.09. eines Jahres für das Folgejahr einzureichen.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Soziales Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Vereinigungen und ehrenamtlichem Engagement in der Stadt Schwarzenbek zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Unterstützung freiwilliger Leistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Sachkosten für das geförderte Projekt
  • Miet- und Raumkosten
  • Material- und Verwaltungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Tilgung von Altschulden

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der Organisation in Schwarzenbek
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Vereinsstatus
  • Anerkennung der Richtlinie über freiwillige Leistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Vereinsatzung oder Nachweis des Status
  3. Finanzierungsplan und Haushaltsübersicht
  4. Bankverbindung

Bewertungskriterien

  • Nutzen für die Allgemeinheit
  • Eigenanteil der Antragstellenden
  • Einhaltung der Richtlinie und Haushaltsmittelverfügbarkeit

Beschreibung

Die Stadt Schwarzenbek bietet im Rahmen der Richtlinie über freiwillige Leistungen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Interessensgemeinschaften mit Sitz in Schwarzenbek einen finanziellen Zuschuss an. Ziel ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten in den Bereichen Soziales, Kultur, Medien und Demokratiebildung. Gefördert werden Personal-, Sach-, Miet- und Raumkosten sowie Material- und Verwaltungsausgaben für konkrete Projekte, die nachweislich dem Gemeinwohl dienen. Voraussetzung ist ein Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Anerkennung der Richtlinie und ein eigenfinanzieller Beitrag. Anträge sind vollständig ausgefüllt mit Vereinsatzung, Finanzierungsplan und Bankverbindung bis zum 15. September eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen.

Die Vergabe erfolgt nach Kriterien wie Allgemein­nutzen, Eigenanteil und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Rückwirkende Kosten oder Altschulden können nicht berücksichtigt werden. Freiwillige Leistungen werden nach Bewilligung – gegebenenfalls in Raten – ausgezahlt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Antragstellung erfolgt über das digitale Formular, das auf der Service-Seite der Stadt Schwarzenbek unter „Formulare“ bereitsteht. Interessierte Organisationen erhalten dort alle notwendigen Unterlagen und Richtlinien für ihre Projektplanungen und Bewerbungen.

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