Zuschuss

Zuschüsse / Projektförderung der Bürgerstiftung Donaueschingen

Die Bürgerstiftung Donaueschingen fördert aus Erträgen des Stiftungsvermögens und Spenden gemeinnützige Projekte in Donaueschingen in den Bereichen Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur, Sport und Denkmalpflege. In Einzelfällen ist auch mildtätige Hilfe möglich.

Bildung Kultur Sport Bauten und Denkmalschutz Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projekte aus Erträgen des Stiftungsvermögens und Spenden in Donaueschingen sowie Gewährung mildtätiger Hilfe in besonders begründeten Einzelfällen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Durchführung des Projekts in Donaueschingen
  • Gemeinnützigkeit des Projekts
  • Erfüllung der Vorgaben der Stiftungssatzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Donaueschingen stellt fortlaufend Zuschüsse aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens sowie aus Spenden bereit, um gemeinnützige Projekte in Donaueschingen nachhaltig zu unterstützen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur, Sport und Denkmalschutz sowie in sozialen Initiativen, Aus- und Weiterbildung, Infrastruktur und Städtebau, Kultur und Medien sowie Arbeit und Soziales. In besonders begründeten Einzelfällen kann darüber hinaus mildtätige Hilfe gewährt werden. Als Ziel verfolgt die Stiftung die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort und die Förderung kreativer, pädagogischer und sportlicher Angebote, die das kulturelle Leben Donaueschingens bereichern und weiterentwickeln.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen sowie Privatpersonen, die ihren Sitz in Donaueschingen haben oder deren Projekte vor Ort umgesetzt werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Gemeinnützigkeit des eingereichten Vorhabens sowie die Einhaltung der Vorgaben der Stiftungssatzung. Interessierte Antragstellende reichen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular bei der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung ein. Eine feste Frist existiert nicht, Anträge können ganzjährig gestellt werden. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen entscheidet der Stiftungsrat über die Zuwendung. Durch diesen transparenten und flexiblen Ablauf bietet die Bürgerstiftung Donaueschingen engagierten Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen eine verlässliche Finanzierungsquelle für gemeinnützige Projekte aller Größenordnungen.

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