Zuschüsse und Leistungen im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes
Bundesweite Projektförderung des BMFSFJ zur Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds und Stärkung von Familienbildung, -beratung und -verbandsarbeit. Anträge mit Laufzeitbeginn zum 1. Januar sind jeweils bis zur ersten Dezemberwoche des Vorjahres einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Zuschüssen und Leistungen für laufende Zwecke (Projektförderung) an bundeszentrale Träger und für Aufgaben der Familienpolitik des Bundes zur Schaffung eines familienfreundlichen Umfelds, zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien, partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Unterstützung von Familienbildung, Familienberatung, Verbandsarbeit, Modellprojekten und Kofinanzierung von EU-Vorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Honorare externer Referent:innen
- Festbeträge für Kurse und Arbeitstagungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Alkoholische Getränke
- Repräsentationsausgaben
- Hardware
- Druckkostenzuschüsse für Publikationen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bundesweite Tätigkeit
- Demokratische Wahl des Vorstands
- Nachweis über Eigenmittel
- Satzungsgemäße Struktur
- Antragstellung bis erste Dezemberwoche des Vorjahres
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblätter BMFSFJ
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Stellenplan und Tätigkeitsbeschreibungen
- Nachweis Eigenmittel
Bewertungskriterien
- Subsidiaritätsprinzip (Eigenmittelanteil)
- Bundesweite Relevanz
- Qualität der fachlichen Konzeption
- Innovationsgehalt
- Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Kosten
- Berücksichtigung von Gender Mainstreaming
Beschreibung
Zuschüsse und Leistungen im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes ermöglichen bundesweit tätigen Träger:innen der Familienbildung, -beratung und -verbandsarbeit, familienfreundliche Strukturen zu entwickeln und zu festigen. Das Förderangebot unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche Stabilität von Familien stärken, partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familienalltag fördern sowie Familienbildung und -beratung ausbauen. Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Sachmittel, Reisekosten, Honorare externer Referent:innen, Festbeträge für Kurse und Arbeitstagungen sowie technische Infrastruktur wie digitale Plattformen und Lizenzen. Eine Projektlaufzeit von zwölf Monaten bietet Raum für modellhafte Vorhaben ebenso wie für die Kofinanzierung von EU-Programmen. Die Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt und setzen die Einbringung eigener oder dritter Mittel gemäß Subsidiaritätsprinzip voraus. Nicht förderfähig bleiben Immobilienerwerb, Hardware, Druckkostenzuschüsse, alkoholische Getränke und Repräsentationsausgaben.
Interessierte Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit bundesweiter Ausrichtung erfüllen die formalen Voraussetzungen, wenn Vorstandswahlen demokratisch erfolgen, eine satzungsgemäße Struktur vorliegt und Eigenmittel nachgewiesen werden. Ein vollständiger Antrag mit BMFSFJ-Formblättern, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Stellenplan samt Tätigkeitsbeschreibungen sowie Nachweis der Eigenmittel ist bis spätestens zur ersten Dezemberwoche des Vorjahres einzureichen, um einen Projektstart ab dem 1. Januar zu ermöglichen. Die Auswahl erfolgt nach Bundesrelevanz, fachlicher Konzeptqualität, Innovationsgehalt, Wirtschaftlichkeit und Gender Mainstreaming. Dieser Förderaufruf bietet eine Chance, nachhaltige, familienpolitische Impulse zu setzen und die Vielfalt moderner Lebensformen umfassend zu unterstützen.