Zuschuss

Zuschüsse zu Heilbehandlungen, Bgld ChG

Zuschüsse für medizinisch notwendige und wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlungen für Menschen mit Behinderungen im Burgenland. Anträge ab 01.10.2024 fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Menschen mit Behinderungen werden Zuschüsse zu medizinisch notwendigen und wissenschaftlich anerkannten Heilbehandlungen gewährt, um Beeinträchtigungen zu beheben oder wesentlich zu bessern. Gefördert werden Vorsorge für ärztliche Hilfe sowie die Versorgung mit Heilmitteln und die Pflege einschließlich therapeutischer Maßnahmen in geeigneten Einrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorsorge für ärztliche Hilfe
  • Heilmittel
  • Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen geeigneten Einrichtungen
  • Therapeutische Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Menschen mit Behinderungen
  • österreichische Staatsbürger
  • Asylberechtigte
  • dauerhaft niedergelassene Fremde seit mindestens fünf Jahren
  • Hauptwohnsitz im Burgenland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
  2. aktuell klinisch-psychologisches Gutachten oder (fach)ärztlicher Befund
  3. Unterhaltsvereinbarung
  4. Scheidungsvergleich oder -urteil
  5. Kostenvoranschlag der Therapie

Beschreibung

Im Burgenland erhalten Privatpersonen mit Behinderungen nach dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz (Bgld. ChG) finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu medizinisch notwendigen und wissenschaftlich anerkannten Heilbehandlungen. Gefördert werden sowohl ärztlich veranlasste Vorsorgeleistungen als auch Heilmittel, Pflege in Kranken-, Kur- und weiteren geeigneten Einrichtungen sowie therapeutische Maßnahmen, sofern diese zur Behebung oder wesentlichen Besserung von Beeinträchtigungen beitragen. Die Förderung wird fortlaufend ohne zeitliche Begrenzung gewährt und ermöglicht eine spürbare Entlastung bei Behandlungskosten. Antragsbeginn: 01.10.2024, Anträge können danach jederzeit eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland nachweisen und die Voraussetzungen des Bgld. ChG erfüllen, darunter österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte sowie seit mindestens fünf Jahren dauerhaft niedergelassene Fremde. Für die Antragstellung sind Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, ein aktuelles klinisch-psychologisches Gutachten oder fachärztlicher Befund, eine Unterhaltsvereinbarung, ein Scheidungsvergleich bzw. -urteil sowie ein Kostenvoranschlag der Therapie beizulegen. Die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden prüfen die eingereichten Unterlagen und erlassen auf Grundlage einer Verordnung die Höhe der individuellen Zuschüsse. Mit dieser Förderung wird eine umfassende Versorgung sichergestellt, die zu einer besseren Teilhabe und mehr Lebensqualität beiträgt.

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