Zuschuss

Zuschüsse zu Lohnkosten für Menschen mit Behinderung

Zuschüsse zu Lohnkosten gem. § 11 Abs. 2 Kärntner Chancengleichheitsgesetz für Arbeitgeber:innen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt in Kärnten. Anträge jederzeit möglich.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung der Lohnkosten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung am freien Arbeitsmarkt auf Basis des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes (§ 11 Abs. 2 K-ChG).

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mit Feststellungsbescheid
  • Keine gleichzeitige Förderung durch AMS oder Sozialministeriumsservice

Beschreibung

Der Zuschuss zu Lohnkosten gemäß § 11 Abs. 2 des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes unterstützt Arbeitgeber:innen in Kärnten bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Feststellungsbescheid über eine Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses zu den Lohnkosten und stellt sicher, dass Beschäftigte mit Behinderung langfristig in den Betrieb integriert werden können. Da die Mittel nicht kumulativ mit Leistungen von AMS oder dem Sozialministeriumsservice eingesetzt werden dürfen, ist eine gezielte und transparente Budgetierung gewährleistet. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und richtet sich an Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen im Bundesland Kärnten.

Gefördert werden ausschließlich die Lohnkosten für die beschäftigten Personen, wobei die Höhe des Zuschusses prozentual an der Lohnbemessungsgrundlage bemessen und durch einen Höchstbetrag begrenzt ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht, jedoch ermöglicht das Förderinstrument eine individuelle Anpassung an betriebliche Bedarfe und eine nachhaltige Integration auf den Arbeitsmarkt. Interessierte Arbeitgeber:innen profitieren von einer schlanken Abwicklung ohne fixe Einreichfristen und werden durch die zentrale Fachabteilung für Chancengleichheit der Kärntner Landesregierung begleitet. Ziel ist es, gleiche Teilhabemöglichkeiten zu fördern und die Arbeitgeber:innen bei der Umsetzung gesetzlicher Gleichstellungsziele zu unterstützen.

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