Zuschuss

Zuschüsse zu Therapien für Menschen mit Behinderung

Kärntner Förderung von medizinisch notwendigen und wissenschaftlich anerkannten Therapien für Menschen mit Behinderung mit bis zu 50% Zuschussanteil und maximal 30 Einheiten pro Jahr. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: 50% der Kosten pro Einheit, maximal 30 Einheiten pro Jahr
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von medizinisch notwendigen und wissenschaftlich anerkannten Therapien und Förderangeboten für Menschen mit Behinderung in Kärnten, soweit diese zweckmäßig ist und nachhaltig wirkt.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiekosten
  • Honorarnote des Therapeuten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Therapien für vorwiegend altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen
  • Therapien für Personen in Pflegeheimen
  • Therapien für psychische oder chronische Erkrankungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung des Behindertenbegriffs nach § 2 K-ChG (dauerhafte physische, geistige oder psychische Beeinträchtigung mit erheblicher Teilhabeeinschränkung von mehr als sechs Monaten)
  • Medizinische Erforderlichkeit und wissenschaftliche Anerkennung der Therapie laut § 9 lit. a K-ChG
  • Nachweis der Leistung des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers
  • Soziale Bedürftigkeit
  • Antragstellung beim Amt der Kärntner Landesregierung, Gemeinden oder Bezirksverwaltungsbehörden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Honorarnote des Therapeuten (nicht älter als 6 Monate)
  2. Nachweis der Behinderteneigenschaft
  3. Nachweis über Leistung des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers
  4. Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebender unterhaltsverpflichteter Personen

Beschreibung

Zuschüsse zu Therapien für Menschen mit Behinderung in Kärnten
Diese Förderung unterstützt medizinisch notwendige und wissenschaftlich anerkannte Therapien für Personen mit dauerhafter körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, deren gesellschaftliche Teilhabe voraussichtlich länger als sechs Monate wesentlich erschwert ist. Förderfähige Privatpersonen in Kärnten können bis zu 50 % der jährlich maximal 30 Einheiten fördern lassen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Mobilität, Kommunikation und Selbstständigkeit Betroffener durch qualifizierte Therapieangebote wie Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie. Die Förderung setzt voraus, dass Leistungsträger:innen der gesetzlichen Krankenversicherung bereits einen Anteil übernommen haben und die Maßnahme den Vorgaben des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes entspricht.

Voraussetzungen und Antragsverfahren
Fördervoraussetzungen sind die Erfüllung des Behindertenbegriffs nach § 2 K-ChG, die medizinische Erforderlichkeit und wissenschaftliche Anerkennung der Therapie gemäß § 9 lit. a K-ChG, Nachweise zur Leistung der Krankenversicherung sowie soziale Bedürftigkeit. Anträge können jederzeit beim Amt der Kärntner Landesregierung, bei den Gemeinden oder Bezirksverwaltungsbehörden eingereicht werden. Als förderfähige Ausgaben gelten Therapiekosten und Honorarnoten von Therapeut:innen (nicht älter als sechs Monate). Ausgeschlossen sind Behandlungen vorwiegend altersbedingter Funktionsbeeinträchtigungen, Therapien in Pflegeheimen sowie bei primär psychischen oder chronischen Erkrankungen. Unterstützungsunterlagen umfassen Honorarnoten, Behindertennachweis, Versicherungsleistungen und Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden unterhaltsverpflichteten Personen. Interessierte können auf Basis dieser Rahmenbedingungen individuell prüfen, inwieweit ein Antrag zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und Teilhabechancen beitragen kann.

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