Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen
Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel in Tirol zur Stärkung der häuslichen Betreuung für pflegebedürftige Menschen. Anträge sind bis 12 Monate nach Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderungsmaßnahme hat das Ziel, die häusliche Betreuung und Pflege gezielt zu stärken, um den betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen möglichst lange einen Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Umbaumaßnahmen
- Hilfsmittel
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellte Person nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Vollendung des 65. Lebensjahres
- Nachweis einer Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit
- Ziel der Erhaltung der Selbstständigkeit zuhause
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pflegegeldbescheid
- Nachweise über Einkommens-, Vermögens- und persönliche Verhältnisse
- Meldebestätigung
- Begründung der Notwendigkeit der Hilfsmittel oder Maßnahmen
- Angaben zu Versicherungsansprüchen Dritter
- Rechnung und Zahlungsnachweis
Beschreibung
Die Förderschiene „Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmitteln für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen“ in Tirol unterstützt Privatpersonen mit dem Ziel, die häusliche Betreuung und Pflege nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Umbaumaßnahmen sowie technische Hilfsmittel, die den Verbleib von betreuungs- oder pflegebedürftigen Personen ab 65 Jahren in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen beziehungsweise gleichgestellte Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol, deren Haushaltseinkommen die in der Förderrichtlinie festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreitet. Die Maßnahme setzt voraus, dass eine Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist und das Ziel verfolgt wird, die Selbstständigkeit im Privathaushalt zu erhalten.
Ein Antrag kann vor Ausführung der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag gestellt werden und muss spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Umbaumaßnahme oder Anschaffung des Hilfsmittels schriftlich eingereicht werden. Zur Antragsprüfung sind u. a. der Pflegegeldbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise, eine Meldebestätigung sowie eine Begründung zur Notwendigkeit der beantragten Leistung vorzulegen. Ergänzend sind Angaben zu möglichen Versicherungsansprüchen Dritter sowie Rechnung und Zahlungsnachweis einzureichen. Mit dieser Förderung werden Maßnahmen unterstützt, die wirtschaftlich vertretbar, notwendig und zweckmäßig sind, um den pflegebedürftigen Personen eine würdevolle Betreuung und ein möglichst langes Verbleiben im vertrauten häuslichen Umfeld zu sichern.
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