Zuschuss

Zuschüsse zum laufenden Aufwand und zu Projekten von Vereinen oder privaten Rechtsträgern

Zuschüsse für den laufenden Aufwand und spezielle Projekte im Bereich Behindertenhilfe sowie psychiatrische Vor- und Nachsorge für Vereine und private Rechtsträger in Oberösterreich. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
24.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Unterstützung von Vereinen bzw. privaten Rechtsträgern bei der Deckung des laufenden Aufwands und der Durchführung spezieller Projekte im Bereich der Behindertenhilfe sowie der psychiatrischen Vor- und Nachsorge.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verwendung der Fördermittel nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Angemessenheit der Kosten
  • Projektinhalt bzw. Vereinszweck entspricht den Förderzielen
  • Antragstellung erfolgt vor Durchführung
  • Gesamtfinanzierung des Projektes ist gesichert (Finanzierungsplan erforderlich)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Inhaltliches Konzept (bei Projekten) oder Beschreibung der Vereinstätigkeiten
  3. Statuten
  4. Budgetplan
  5. Finanzierungsplan
  6. Verwendungsnachweise in Form einer Projektabrechnung, Einnahmen/Ausgaben/Rechnung oder Bilanz
  7. Fallweise Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege

Beschreibung

In Oberösterreich ermöglicht die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales der Landesregierung interessierten Vereinen, Interessenverbänden, Stiftungen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen die Finanzierung laufender Aufwendungen sowie innovativer Projekte im Bereich der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Vor- und Nachsorge. Das Förderprogramm versteht sich als dauerhafte Unterstützungsmaßnahme ohne festgelegtes Enddatum und stärkt die soziale Infrastruktur zur Begleitung und Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen oder psychischen Belastungen. Gefördert werden unter anderem Personal- und Sachkosten, Fortbildungsmaßnahmen, Beratungsleistungen und spezifische Projektaktivitäten, die sich an den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit orientieren.

Antragsberechtigt sind alle privaten Rechtsträger – etwa Vereine, Unternehmen oder Stiftungen – mit gesichertem Gesamtfinanzierungsplan. Einreichungen müssen vor Projektbeginn erfolgen und umfassen ein ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular, ein inhaltliches Konzept bzw. eine Beschreibung der Vereinstätigkeiten, Statuten, Budget- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls Originalrechnungen und Einzahlungsbelege als Verwendungsnachweis. Nach Abschluss der Maßnahme sind detaillierte Abrechnungen (Einnahmen/Ausgaben, Bilanz oder Projektabrechnung) vorzulegen. Die Förderrichtlinien orientieren sich an § 17 des Oö. Chancengleichheitsgesetzes 2008 und den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Vor-Ort-Kontrollen oder stichprobenartige Belegprüfungen stellen die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicher. Dank der fortlaufenden Einreichungsmöglichkeiten bietet dieses Förderangebot Träger:innen eine flexible Grundlage, um nachhaltige Angebote in der Behindertenhilfe und psychiatrischen Versorgung aufzubauen und dauerhaft zu sichern.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.