Zuschuss

Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen

Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung von Kraftfahrzeugen für Menschen mit Behinderung in der Steiermark. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Ein Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs wird gewährt, wenn diese Ausstattung auf Grund besonderer Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung zur Erlangung oder Sicherstellung seiner Mobilität erforderlich ist.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Behinderter nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

Beschreibung

In der Steiermark existiert ein fortlaufendes Förderangebot in Form eines Zuschusses zur behindertengerechten Ausstattung von Kraftfahrzeugen. Privatpersonen mit besonderem Hilfebedarf erhalten finanzielle Unterstützung über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, um technische Anpassungen und Umbauten am Fahrzeug zu realisieren. Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit Behinderung einen barrierefreien Zugang zu Kraftfahrzeugen zu ermöglichen oder diesen dauerhaft sicherzustellen. Gefördert werden Ausgaben für maßgeschneiderte Umbauten wie Handbediengeräte, verstellbare Sitze oder spezielle Lenkradsysteme, sofern diese aufgrund der individuellen Mobilitätsanforderungen notwendig sind. Das Angebot ist unabhängig von festen Fristen und steht kontinuierlich zur Verfügung, um jederzeit eine Antragstellung zu ermöglichen.

Förderberechtigt ist jede Person, die gemäß Steiermärkischem Behindertengesetz als Menschen mit Behinderung anerkannt ist und deren Mobilität ohne eine entsprechende Fahrzeug­ausstattung eingeschränkt wäre. Der Zuschuss deckt nach positiver Antragsprüfung die zuwendungsfähigen Kosten anteilig ab und trägt somit zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Mobilitätsalltags bei. Anträge können jederzeit eingereicht werden; dabei sind Nachweise zur Anerkennung der Behinderung sowie die detaillierte Aufschlüsselung der geplanten Ausgaben vorzulegen. Das Förderprogramm gehört zu den Bereichen Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales und wird unter der Referenznummer 1032952 im öffentlichen Transparenzportal dokumentiert. Als Rechtsgrundlage dienen die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe sowie das Steiermärkische Behindertengesetz einschließlich der Leistungs- und Entgeltverordnung.

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