Zuschuss

Zuschuss für den Ankauf von weiblichen Zuchtrindern in NÖ

Zuschuss zum Ankauf von bis zu zwei weiblichen Zuchtrindern pro Betrieb und Jahr in Niederösterreich, Steiermark und Wien. Anträge laufend bis sechs Wochen nach Versteigerung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich, Steiermark, Wien
Fördersumme: 280 € pro Tier
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Erhaltung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Rinderzucht und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für Zuchtrinder

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ankauf über eine Absatzveranstaltung in Niederösterreich oder Ab-Hof-Verkäufe der NÖ Zuchtverbände
  • Mindestens zwölfmonatiger Verbleib der Tiere im Betrieb zur Herdeverbesserung
  • Förderbar sind Tiere der Rinderrassen Fleckvieh, Schwarzbunte/Holstein Friesian, Braunvieh und Gelbvieh in festgelegten Bewertungsklassen
  • Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2019/316 (agrarisches De-minimis)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Verpflichtungserklärung
  2. Aufstellung über bereits gewährte De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Steuerjahre

Beschreibung

Der Zuschuss unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Rinderzucht in Niederösterreich, der Steiermark und Wien, indem er den Erwerb von bis zu zwei hochwertigen weiblichen Zuchtrindern pro Betrieb und Jahr mit jeweils 280 € fördert. Adressiert sind natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rinderhaltung eigenverantwortlich bewirtschaften. Ziel ist es, die Bestandserhaltung und Qualitätsverbesserung regionaler Rinderrassen wie Fleckvieh, Schwarzbunte/Holstein Friesian, Braunvieh und Gelbvieh zu sichern und so die traditionelle bäuerliche Landbewirtschaftung zu stärken. Die Förderung wird fortlaufend angeboten und gilt ab dem Ankaufdatum der Tiere.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist der Ankauf über anerkannte Absatzveranstaltungen in Niederösterreich oder über Ab-Hof-Verkäufe der NÖ Zuchtverbände. Die geförderten Tiere müssen mindestens zwölf Monate im Betrieb verbleiben und bestimmte Bewertungsklassen erfüllen. Zudem ist die Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 2019/316 (agrarisches De-minimis) erforderlich. Anträge können laufend bis sechs Wochen nach der jeweiligen Versteigerung elektronisch eingereicht werden. Zur Bewerbung sind eine Verpflichtungserklärung sowie eine Aufstellung bereits gewährter De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre vorzulegen. Diese attraktive Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Herdengesundheit und zur langfristigen Sicherung bäuerlicher Betriebe in der Region.

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