Zuschuss

Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung im Rahmen des Baulandfonds

Zuschuss für Potenzialanalysen zur Prüfung neuer Flächen für Wohnungsbau in Schleswig-Holstein. 70 % Förderung. Anträge laufend möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 70%

Förderziel

Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung, um rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu klären und das finanzielle Risiko bei Wohnraumentwicklungen in Kommunen zu reduzieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Potenzialanalysen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Amt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein
  • Absicht, Flächen überwiegend für Wohnnutzung zu entwickeln
  • Flächen im städtebaulichen Innenbereich oder Arrondierungsflächen
  • Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der IB.SH
  • Prüfung und Beantragung anderer Fachförderprogramme vorrangig

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. schriftlicher Antrag (formlos oder per Formular)
  2. Projektbeschreibung mit Lage und Größe der Flächen
  3. Kostenschätzung für die Analyse
  4. Nachweis der geplanten Wohnnutzung
  5. schriftliche Vollmacht (bei Vertretung)
  6. Bericht über die fertige Analyse
  7. Rechnungen über die Leistungen der Analyse

Beschreibung

Das Förderprogramm „Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung im Rahmen des Baulandfonds“ richtet sich an Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die neue Flächen vorwiegend für Wohnnutzungen erschließen möchten. Im Fokus stehen innerstädtische Entwicklungsbereiche sowie kleinteilige Arrondierungsflächen. Ziel des Programms ist es, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu klären und dadurch das finanzielle Risiko bei Wohnraumentwicklungen zu minimieren. Mit einer Förderquote von 70 % werden die Kosten für die Erstellung fundierter Potenzialanalysen übernommen. Durch diese Analysen entstehen belastbare Entscheidungsgrundlagen für die spätere Erschließung, den Ankauf und den infrastrukturellen Ausbau von Bauland.

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bereitgestellt und können fortlaufend beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die die Nachhaltigkeitsziele der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erfüllen und vorgängig andere Fachförderprogramme prüfen. Für die Antragstellung sind nötig: ein formloser oder formulierter Antrag, eine Projektbeschreibung mit Lage- und Flächendaten, eine Kostenschätzung, der Nachweis der geplanten Wohnnutzung sowie bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht. Nach Abschluss der Analyse sind der Verwendungsnachweis und die Rechnungen einzureichen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein begleitet die Antragnehmenden während des gesamten Verfahrens und unterstützt sie bei der Beratung und Prüfung. Dieses Angebot leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Städtebau- und Infrastrukturentwicklung im echten Norden.

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