Zuschuss für Investitionskosten
Förderung für Kirchengemeinden, institutionelle Wohnungsbauunternehmen und private Bauherrengemeinschaften, die bezahlbaren Wohnraum für Familien, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete bereitstellen. Antragsinformationen auf Anfrage per E-Mail oder Telefon.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschuss im Gegenzug zur Einräumung zeitlich befristeter Wohnungsbelegungsrechte und/oder Mietpreisnachlässe, um angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Bau, Umbau, Renovierung und Barrierefreiheit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Architektonisch aufwendige oder luxuriöse Ausstattungen
- Gewerbliche Flächenanteile über 25 %
- Wohngeldempfänger
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz/Projekt in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Bereitstellung von Wohnraum im Tausch gegen Belegungsrechte oder Mietpreisnachlässe
- Einkommensabhängigkeit der Mieter bleibt gewahrt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der vertraglichen Belegungsrechte bzw. Mietpreisnachlässe
Bewertungskriterien
- Einräumung von Belegungsrechten oder Mietpreisnachlässen
- Finanzierungsplan und Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Zielgruppenausrichtung
- Katholische Trägerschaft wird prioritär berücksichtigt
Beschreibung
Die Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“ fördert mittels eines Investitionskostenzuschusses den bedarfsgerechten Ausbau und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Baden-Württemberg. Gefördert werden Kirchengemeinden, institutionelle Wohnungsbauunternehmen und private Bauherr:innengemeinschaften, die Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehende, Senior:innen, Menschen mit Behinderung sowie Geflüchtete unterstützen. Im Gegenzug zu vertraglich geregelten, zeitlich befristeten Belegungsrechten oder Mietpreisnachlässen werden Investitionskosten für Neubau, Umbau, Renovierung und barrierefreie Maßnahmen bezuschusst. Ziel ist es, die soziale Infrastruktur zu stärken und langfristig erschwinglichen Wohnraum innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart bereitzustellen.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Sitz des Projekts in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Sicherung einkommensabhängiger Mietpreisnachlässe beziehungsweise Belegungsrechte für benachteiligte Haushalte. Ausgeschlossen sind Maßnahmen mit luxuriöser Ausstattung, Architekt:innenentwürfe mit überhöhtem Aufwand sowie gewerbliche Flächenanteile über 25 %. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und wird fortlaufend bis auf Widerruf bearbeitet. Als Nachweise sind eine umfassende Projektbeschreibung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der vertraglich zugesagten Belegungsrechte beziehungsweise Mietpreisnachlässe erforderlich. Bei gleicher Eignung wird katholischer Trägerschaft Priorität eingeräumt. Die Stiftung berechnet die Höhe des Zuschusses unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten. Interessierte Antragsteller:innen erhalten alle weiteren Details zur Antragstellung auf Anfrage direkt bei der Diözesanstiftung.
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