Zuschuss und Darlehen LandarbeiterInnen
Land Tirol fördert Errichtung oder Ersterwerb von Eigenheimen sowie deren Vergrößerung, Sanierung und energiesparende Maßnahmen für LandarbeiterInnen in Tirol.
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Förderkriterien
Förderziel
Errichtung oder Ersterwerb von Eigenheimen sowie deren Vergrößerung, Sanierung bzw. Durchführung energiesparender Maßnahmen für LandarbeiterInnen mit Dienstverhältnis in der Tiroler Land- und Forstwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Sanierungskosten
- Kosten für energiesparende Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dienstverhältnis in der Tiroler Land- und Forstwirtschaft
- Errichtung, Ersterwerb, Vergrößerung oder Sanierung eines Eigenheimes bzw. Durchführung energiesparender Maßnahmen
- Maximalalter 55 Jahre
- Mindestens 5-jährige Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechtskräftiger Baubescheid oder Kaufvertrag
- Lohnbestätigung des Dienstgebers (ggf. auch für Ehe- oder Lebenspartner)
- Nachweis des Bezugs steuerfreier Gelder (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.)
- Sozialversicherungsnachweis
- Nachweis sonstiger Einkünfte neben der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
Beschreibung
Land Tirol unterstützt Landarbeiter:innen im Dienstverhältnis der Tiroler Land- und Forstwirtschaft bei der Errichtung, dem Ersterwerb sowie der Erweiterung oder Sanierung von Eigenheimen. Besonders gefördert werden dabei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen bis zu einem Alter von 55 Jahren, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Tiroler Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Gefördert werden Bau- und Sanierungskosten ebenso wie Ausgaben für energiesparende Installationen und Modernisierungen. Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt und kann fortlaufend beantragt werden.
Für die Antragstellung sind ein rechtskräftiger Baubescheid oder Kaufvertrag, eine Lohnbestätigung des Arbeitgebers (gegebenenfalls auch des Ehe- oder Lebenspartners), Nachweise über den Bezug steuerfreier Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe), ein Sozialversicherungsnachweis sowie Belege sonstiger zusätzlicher Einkünfte erforderlich. Eine Leistungskontrolle erfolgt durch die Vorlage entsprechender Rechnungen. Die Richtlinie orientiert sich am Tiroler Landwirtschaftsgesetz (LGBl. Nr. 3/1975) und ist seit dem 26. Mai 2009 unbefristet gültig. Durch die transparente Förderung wird eine nachhaltige Wohnraumentwicklung gestärkt und zugleich der Klimaschutz in ländlichen Regionen vorangetrieben.
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