Zuschuss

Zuschuss zu den Instrumentenankäufen der Landesmusikschulen

Zuschüsse zu 55 % der angemessenen Anschaffungskosten von Musikinstrumenten für Gemeinden, in denen Landesmusikschulen errichtet werden sollen. Ansuchen jeweils bis 30.09.; Rechnungen bis 31.10.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 55%

Förderziel

Förderung von Gemeinden zum Erwerb von Musikinstrumenten für Landesmusikschulen im Land Tirol.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für Musikinstrumente

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Musikschule muss den Festlegungen des Musikschulplanes entsprechen
  • Die Musikschule muss im Sinne des § 8 Abs. 1 Tiroler Musikschulgesetz allgemein und zu gleichen Bedingungen zugänglich sein
  • Es muss ein Schulgeld in gleicher Höhe wie an Landesmusikschulen erhoben werden
  • Leiter und Lehrer der Musikschule müssen an Fortbildungsveranstaltungen für Leiter bzw. Lehrer an Landesmusikschulen teilnehmen können
  • Den zuständigen Organen des Landes Tirol ist fachliche Aufsicht über die Musikschule einzuräumen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen für das Folgejahr
  2. Rechnungen

Beschreibung

In Tirol fördert das Land Tirol öffentliche Träger mit einem Zuschuss von 55 % auf die angemessenen Anschaffungskosten für Musikinstrumente in Gemeinden, in denen neue Landesmusikschulen errichtet werden sollen. Dieses Förderangebot richtet sich ausschließlich an Kommunen als künftige Antragsteller:innen und Träger:innen einer Musikschule nach Tiroler Musikschulgesetz. Die Finanzierung umfasst ausschließlich die Anschaffungskosten von Instrumenten; Ansuchen sind für das Folgejahr jeweils bis zum 30. September einzureichen, Rechnungslegungen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres vorzulegen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Allgemeinen Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln und baut auf den Regelungen des Tiroler Musikschulplans auf. Das Budget ist unbegrenzt gültig und wird auf Basis der tatsächlich geflossenen Ausgaben abgerechnet.

Voraussetzung für die Zuerkennung des Zuschusses ist u. a. die uneingeschränkte Zugänglichkeit der Musikschule zu gleichen Bedingungen (§ 8 Abs. 1 Tiroler Musikschulgesetz), die Erhebung einheitlicher Schulgeldsätze analog bestehender Landesmusikschulen sowie die Möglichkeit für Leitung und Lehrkräfte, an Fortbildungsveranstaltungen der Landesmusikschulen teilzunehmen. Zudem müssen fachliche Aufsicht durch die zuständigen Landesorgane sowie Prüfungsrechte zur Einhaltung der Förderbestimmungen eingeräumt werden. Durch diese Vorgaben wird sichergestellt, dass die angeschafften Instrumente nachhaltig in qualitativ hochwertigem Unterricht eingesetzt und die musikalische Ausbildung flächendeckend gestärkt wird.

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