Zuschuss zu den Personalkosten für sonstige Musikschulen in Tirol
Das Land Tirol gewährt sonstigen Musikschulen in Tirol Zuschüsse zum Personalaufwand für Leiter und Lehrer der Musikschule. Ansuchen bis 15. Oktober, Nachweise bis 15. März.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Personalkosten (Leiter und Lehrer) sonstiger Musikschulen in Tirol zur Sicherstellung des Musikschulbetriebs.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Ansuchen bei der Abteilung Landesmusikdirektion
- Vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen „Sonstige Musikschulen“
- Evtl. Vorlage eines Dienstpostenplans auf Anforderung
- Rechtzeitige Mitteilung zur Dienstpostenplanung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Erhebungsbogen \"Sonstige Musikschulen\"
- Dienstpostenplan (falls angefordert)
Bewertungskriterien
- Einhalten der Standards des Tiroler Musikschulwerkes
Beschreibung
Das Land Tirol unterstützt öffentliche Träger sonstiger Musikschulen in der Region Tirol durch einen gezielten Zuschuss für die Personalkosten von Schulleitungen und Lehrkräften. Ziel ist die nachhaltige Sicherung des Musikschulbetriebs im ganzen Bundesland. Förderberechtigt sind insbesondere Gemeinden und sonstige gemeinnützige Anbieter, die nach den Standards des Tiroler Musikschulwerkes arbeiten. Die Zuschüsse decken sämtliche Ausgaben für das pädagogische Personal ab und tragen dazu bei, qualifizierten Musikunterricht flächendeckend anzubieten. Durch die kontinuierliche Förderung werden motivierte Leiter:innen und Lehrer:innen in ihrer Arbeit entlastet und die kulturelle Vielfalt aufrecht erhalten.
Für die Antragstellung ist ein schriftliches Gesuch bis spätestens 15. Oktober bei der Abteilung Landesmusikdirektion vorzulegen. Dem Ansuchen ist ein vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen „Sonstige Musikschulen“ beizufügen; ein Dienstpostenplan kann auf Anforderung nachgereicht werden. Die nachzuweisenden Ausgaben sind bis zum 15. März des Folgejahres zu übermitteln. Entscheidung und Auszahlung erfolgen nach Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Förderkriterien gemäß Tiroler Musikschulgesetz. Die Förderung wird fortlaufend vergeben, sodass eine langfristige Personalplanung möglich bleibt. Interessierte Träger:innen können sich an die Landesmusikdirektion wenden, um alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen und die Fördersumme zu sichern.
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